Der Vortrag „Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Fallbeispielen 1 und 2“ von Jan Heinrichs ist Bestandteil des Kurses „Einkommensteuer für Bilanzbuchhalter*innen“.
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG darf nur von Freiberuflern durchgeführt werden.
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Vorschriften über die Afa § 7 EStG grundsätzlich zu befolgen.
Ein Freiberufler ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. In seinem Betriebsvermögen befindet sich ein Grundstück, welches er für 100.000 € vor 3 Jahren angeschafft hatte. Er schenkt dieses Grundstück seiner Ehefrau, damit dieses mit einem privaten Einfamilienhaus bebauen kann. Im Zeitpunkt der Schenkung hatte das Grundstück einen Verkehrswert (Teilwert) von 500.000 €.
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG hat die Umsatzsteuer keine Gewinnauswirkung (durchlaufender Posten).
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