Der Vortrag „KLR D: Durchführung von Werbeaktionen“ von Uta Thelen ist Bestandteil des Kurses „Kosten- und Leistungsrechnung für Finanzbuchhalter*innen“.
Kosten liegen vor, wenn ein betrieblich bedingter Verbrauch an Produktionsfaktoren (Gütern oder Dienstleistungen) gegeben ist, der in Geldeinheiten bewertbar ist.
Wenn ein Gut oder eine Dienstleistung erstellt wird, die nicht mit dem Betriebszweck im Zusammenhang steht, liegt eine Leistung vor.
Kalkulatorische Wagniskosten stellen immer Grundkosten dar.
Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen stellen Grundkosten dar.
Ein betriebszweckfremder neutraler Aufwand führt unmittelbar zu Kosten in derselben Höhe.
Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen stellen betriebszweckfremden neutralen Aufwand dar.
Beim kalkulatorischen Unternehmerlohn eines Einzelunternehmers handelt es sich um Anderskosten.
Ein durch den Diebstahl einer Produktionsmaschine verursachter Vermögensschaden, der nicht durch eine Versicherung gedeckt ist, stellt einen außerordentlichen neutralen Aufwand dar.
Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen stellen Zusatzkosten dar.
Beim kalkulatorischen Unternehmerlohn handelt es sich um neutralen Aufwand.
Beim kalkulatorischen Unternehmerlohn handelt es sich um Zusatzkosten.
Ein Brandschaden an einem Betriebs-LKW, der nicht durch eine Versicherung gedeckt ist, stellt Zusatzkosten dar.
Eine echte - rein mildtätige - Spende stellt Zusatzkosten dar.
In der Kostenrechnung werden betrieblich genutzte PKW kalkulatorisch grundsätzlich über die Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabelle abgeschrieben.
In der Kostenrechnung werden betrieblich genutzte PKW kalkulatorisch auf Basis der geschätzten Wiederbeschaffungskosten abgeschrieben.
In der Kostenrechnung werden betrieblich genutzte PKW kalkulatorisch nicht über die in der AfA-Tabelle festgelegte Nutzungsdauer, sondern über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bei einer Einproduktfertigung (nur ein Produkt, das in großer Menge hergestellt wird) ist für die Kalkulation der Herstellkosten die Äquivalenzziffernrechnung das geeignete Kalkulationsverfahren.
Bei einer Einproduktfertigung (nur ein Produkt, das in großer Menge hergestellt wird) wird für die Kalkulation der Herstellkosten die Divisionskalkulation angewendet.
Eine der Aufgaben des Betriebsabrechnungsbogens ist die Verteilung der Einzelkosten auf die verschiedenen Kostenstellen.
Eine der Aufgaben des Betriebsabrechnungsbogens ist die Verteilung der Gemeinkosten auf die verschiedenen Kostenstellen.
Zwei wichtige Aufgaben des Betriebsabrechnungsbogens sind die Kostenkontrolle sowie die Verteilung der Gemeinkosten auf die verschiedenen Kostenstellen.
Die Verwaltungs-/Vertriebsgemeinkosten müssen bei der Berechnung der Selbstkosten berücksichtigt werden.
Die Selbstkosten ermittelt man, indem man ausschließlich die Materialgemeinkosten und die Fertigungseinzelkosten addiert.
Die Selbstkosten ermittelt man, indem man von den Herstellkosten die Verwaltungs-/Vertriebsgemeinkosten abzieht.
Die Herstellkosten ermittelt man, indem man die Materialeinzelkosten und die Fertigungsgemeinkosten addiert.
Das in der Kostenrechnung ermittelte Betriebsergebnis stimmt grundsätzlich mit dem Jahresüberschuss des Unternehmens überein.
Bei einer sog. Mehrproduktfertigung (= Produktion vieler unterschiedlicher Produkte) wir zur Ermittlung der Herstellkosten üblicherweise die Zuschlagskalkulation angewendet.
Bei der zweistufigen Divisionskalkulation ermittelt man die Selbstkosten mittels folgender Berechnung: Herstellkosten/Produktionsmenge + Verwaltungs-/Vertriebskosten/Absatzmenge.
Die Verwaltungs-/Vertriebskosten dürfen bei der Berechnung der Herstellkosten nicht berücksichtigt werden.
Bei einer Sortenfertigung (Produktion artähnlicher Produkte zwischen denen feste Kostenrelationen bestehen) wird für die Kalkulation der Herstellkosten üblicherweise die Zuschlagskalkulation angewendet.
Bei einer Sortenfertigung (Produktion artähnlicher Produkte zwischen denen feste Kostenrelationen bestehen) wird für die Kalkulation der Herstellkosten üblicherweise die Äquivalenzziffernrechnung angewendet.
Die kurzfristige Preisuntergrenze liegt bei der Menge, bei der die Kosten halb so hoch sind wie die Erlöse.
Die langfristige Preisuntergrenze entspricht den variablen Kosten pro Stück.
Die kurzfristige Preisuntergrenze entspricht den variablen Kosten pro Stück.
Die langfristige Preisuntergrenze entspricht den Gesamtkosten pro Stück zuzüglich eines kleinen Gewinnaufschlags.
Die langfristige Preisuntergrenze entspricht den Gesamtkosten pro Stück.
Der Stückdeckungsbeitrag dient dazu, die Erlöse zu decken.
Der Stückdeckungsbeitrag dient dazu, die Fixkosten zu decken.
Der Stückdeckungsbeitrag dient dazu, die variablen Kosten zu decken.
Der Deckungsbeitrag wird ermittelt, indem man vom Erlös die Fixkosten abzieht.
Der Deckungsbeitrag wird ermittelt, indem man den Erlös durch die variablen Stückkosten teilt.
Die Gewinnschwelle liegt bei der Menge, bei der folgende Gleichung gilt: Gewinn = Kosten
Die Gewinnschwellenmenge wird auch als Break-Even-Menge bezeichnet.
Der Gewinnschwellenumsatz wird auch als Break-Even-Point (BEP) bezeichnet.
Der Break-Even-Point (= Gewinnschwelle) setzt sich aus der Break-Even-Menge und dem Break-Even-Umsatz zusammen.
Die Gewinnschwellenmenge liegt bei der Menge, bei welcher die Kosten doppelt so hoch wie die Erlöse sind.
Die Gewinnschwellenmenge liegt bei der Menge, bei welcher die Kosten genauso hoch wie die Erlöse sind.
Die Annahme eines Zusatzauftrages (der innerhalb der gegebenen Kapazität erstellt werden kann) lohnt sich, wenn man mit den Erlösen des Zusatzauftrags mindestens die durch den Auftrag anfallenden variablen Kosten erwirtschaften kann.
Eine Werbeaktion lohnt sich, wenn der durch die Aktion erwirtschaftete Zusatzdeckungsbeitrag höher ist, als die zusätzlich anfallenden Einmalkosten (Fixkosten).
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |