Meldeverfahren im Umsatzsteuerrecht von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Meldeverfahren im Umsatzsteuerrecht“ von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl ist Bestandteil des Kurses „Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter*innen“.


Quiz zum Vortrag

  1. ... der Monat.
  2. ... das Quartal.
  3. ... das Jahr.
  1. ... bis zum Ablauf des 10. Tag nach Ende des Voranmeldungszeitraums abgegeben werden.
  2. ... bis zum Ablauf Ende des nachfolgenden Kalendermonates nach Ende des Voranmeldungszeitraums abgegeben werden.
  1. Umsatzsteuervoranmeldung
  2. Umsatzsteuerjahreserklärung
  3. Dauerfristverlängerung
  4. Zusammenfassende Meldung
  5. Steueranmeldungen im One Stop Shop Verfahren
  1. Innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 6a UStG.
  2. Im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen gem. § 3a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.
  3. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte.
  4. Innergemeinschaftliche Fernverkäufe gem. § 3c UStG.
  1. Die OSS-Erklärung muss bis Ende des Folgemonates, der auf das Ende des Kalendervierteljahres erfolgt, abgegeben werden.
  2. Die OSS-Erklärung muss bis zum 10. Tag nach Ende des Voranmeldungszeitraumes abgegeben werden.

Dozent des Vortrages Meldeverfahren im Umsatzsteuerrecht

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln und abschließender Diplomarbeit bei Professor Dr. Norbert Herzig erste berufliche war Margit Schollbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Düsseldorf tätig. Seit 2005 ist sie als Senior Tax Manager bei einer großen internationalen Geschäftsbank in Düsseldorf beschäftigt. Sie legte das Steuerberaterexamen im Frühjahr 2005 ab, seit 2009 ist Margit Scholl als Steuerberaterin bestellt. Für die Steuerfachschule Dr. Endriss unterrichtet sie seit 2005 Umsatz- und Körperschaftsteuer.

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