Mutterschutz von Rudolf Intat

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Mutterschutz“ von Rudolf Intat ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. Jeder Arbeitgeber bekommt sowohl den Mutterschutzlohn als auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Antrag von der Krankenkasse erstattet.
  2. Jeder Arbeitgeber bekommt sowohl den Mutterschutzlohn als auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und auch die von ihm zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag von der Krankenkasse erstattet.
  3. Arbeitgeber müssen auch dann eine Umlage für die U 2 bezahlen, wenn sie nur Männer beschäftigen.
  4. Nur ein Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten erhält sowohl den Mutterschutzlohn als auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und auch die von ihm zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag von der Krankenkasse erstattet.
  1. Elternzeit muss in Textform beantragt werden.
  2. Während der Dauer der Elternzeit ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu bezahlen.
  3. Elternzeit endet spätestens mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
  4. Während der Dauer der Elternzeit hat der Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch.
  1. Pflegezeit muss in Textform angekündigt werden.
  2. Während der Dauer der Familienpflegezeit muss der Arbeitnehmer mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten; bei wechselnden Arbeitszeiten muss die Arbeitszeit innerhalb eines Jahres durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche betragen.
  3. Während der Dauer der Pflegezeit steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Gehalt gegen den Arbeitgeber zu.
  4. Während der Dauer der Familienpflegezeit steht dem Arbeitnehmer ein Gehaltsanspruch gegen den Arbeitgeber zu.

Dozent des Vortrages Mutterschutz

 Rudolf Intat

Rudolf Intat

Rudolf Intat ist Ihr Experte für die Themen Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren. Rudolf Intat ist hauptberuflich als Dozent in Inhouse-Schulungen für Unternehmen sowie für Betriebsräte tätig. Des weiteren arbeitet Rudolf Intat in Fachanwaltslehrgängen für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und gewerblichen Rechtsschutz, sowie in Vorbereitungslehrgängen für Prüfungen der IHK, der HWK und den Steuerberaterkammern

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