Der Vortrag „Unrichtiger und unberechtigter Umsatzsteuerausweis“ von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl ist Bestandteil des Kurses „Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter*innen“.
Kann eine Rechnung mit einem unrichtigen Steuerausweis gem. § 14c Abs. 1 UStG berichtigt werden?
Was ist die Rechtsfolge für den Leistenden, sofern er aus Versehen mit Umsatzsteuer abrechnet, obwohl die Leistung eigentlich steuerfrei gewesen wäre?
Darf der Leistungsempfänger aus einer Rechnung mit einem unrichtigen (vgl. § 14c Abs. 1 UStG) oder einem unberechtigten (vgl. § 14c Abs. 2 UStG) Umsatzsteuerausweis Vorsteuer geltend machen?
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