Rechtsformen und ihre Merkmale von Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger

Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtsformen und ihre Merkmale“ von Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger ist Bestandteil des Kurses „Investition und Finanzierung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einleitung
  • Rechtsformen und ihre Merkmale: Grundlagen der Rechtsformgestaltung
  • Einlage- und Haftungsregelungen
  • Entnahme- und Gewinnbeteiligung

Quiz zum Vortrag

  1. Einzelunternehmung
  2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  3. Kommanditgesellschaft
  4. Offene Handelsgesellschaft
  5. Aktiengesellschaft
  1. Mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen
  2. Mit dem Privatvermögen der Gesellschafter
  3. Mit dem gesamten Privatvermögen
  4. Mit dem Fremdkapital
  5. Mit dem Eigenkapital
  1. Der Gläubiger kann sich an jeden Gesellschafter wenden, um seine Forderung bedient zu bekommen
  2. Jeder Gesellschafter haftet vollumfänglich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  3. Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern
  4. Die Haftung ist im Umfang und Höhe unbegrenzt
  1. Einlagen können durch Sach- oder Bareinlagen getätigt werden,
  2. Eine OHG haftet unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch.
  3. Gesellschafter einer GmbH oder AG können nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
  4. Der Kommanditist einer KG haftet wie eine OHG.
  1. Kapitalrücklage
  2. Gewinn- und Verlustvortrag
  3. Gezeichnetes Kapital
  4. Agio
  5. Kapitalentnahme
  1. Jedem Gesellschafter wird zuerst ein Gewinnanteil in Höhe von 4% seines Kapitalanteils zugerechnet
  2. Jedem Gesellschafter wird zuerst ein Gewinnanteil in Höhe von 5% seines Kapitalanteils zugerechnet
  3. Jedem Gesellschafter wird zuerst ein Gewinnanteil in Höhe von 6% seines Kapitalanteils zugerechnet
  4. Jedem Gesellschafter wird zuerst ein Gewinnanteil in Höhe von 7% seines Kapitalanteils zugerechnet
  1. Es darf nie ausgeschüttet werden.
  2. Es darf nur dann ausgeschüttet werden, wenn die Aktionäre mehrheitlich zustimmen.
  3. Es darf nur dann ausgeschüttet werden, wenn die Fusion des Unternehmens beschlossen wurde.
  4. Es darf immer vorbehaltlos ausgeschüttet werden.

Dozent des Vortrages Rechtsformen und ihre Merkmale

Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger

Dipl.-Kfm. / Dipl.-Volksw. Rolf Stahlberger

Rolf Stahlberger hat Mathematik, Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre in Karlsruhe und Hagen studiert. Er hat langjährige Erfahrung als Dozent und Mentor in Vor-Ort Seminaren sowie Webinaren. Schwerpunkte seiner Forschung liegen bei Operations Research und dem Wirtschaftsingenieurwesen.

Weitere Informationen unter www.mathepress.de und www.fernstudium-guide.de

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