Nichtleistung und Leistungsgefahr von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Nichtleistung und Leistungsgefahr“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen BMR Live-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Unmöglichkeit während des Schuldnerverzugs
  • 1.1 Voraussetzungen § 287 S. 2
  • 2. Unmöglichkeit während des Gläubigerverzugs
  • 2.1 Voraussetzungen § 300 I

Quiz zum Vortrag

  1. §§ 280 I, II, 286 BGB - wenn die Leistung nachholbar ist
  2. §§ 280I, III, 281 BGB - wenn die Leistung nachholbar ist
  3. § 323 BGB - wenn die Leistung nachholbar ist
  4. §§ 280 I, III, 283 BGB - wenn die Leistung nach der Leistungszeit unmöglich geworden ist
  5. § 326 V BGB - wenn die Leistung unmöglich geworden ist
  1. Vertreten müssen des Verzugs §§ 286 IV, 276 I BGB
  2. Mögliche, fällige und durchsetzbare Leistung § 286 I BGB
  3. Mahnung § 286 I oder deren Entbehrlichkeit § 286 II BGB
  4. Unmöglichkeit der Leistung, § 275 I BGB
  5. Vertretenmüssen der Unmöglichkeit, §§ 275 I, 276 I BGB
  1. ändert sich der Haftungsmaßstab des Schuldners.
  2. kann der Schuldner nach § 300 I BGB Schadensersatz verlangen.
  3. ändert sich der Haftungsmaßstab des Gläubigers.
  4. beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Gläubigers auf die Fälle der Unmöglichkeit der Leistung.
  1. Wirksamer und erfüllbarer Anspruch des Gläubigers
  2. Nichtannahme der Leistung durch den Gläubiger
  3. Ordnungsgemäßes Angebot der Leistung durch den Schuldner
  4. Unmöglichkeit der Leistung
  5. Vertretenmüssen des Gläubigers für den (Gläubiger-) Verzug
  1. Erforderlichkeit einer Handlung des Gläubiger für die Leistungserbringung
  2. Kalendermäßig bestimmbare Zeit für die Vornahme der Handlung des Gläubigers
  3. Erklärung des Gläubigers, dass er die Leistung nicht annehmen wird
  4. Vorangegangenes tatsächliches Angebot des Schuldners
  5. Fixgeschäft nach § 323 II Nr. 2 BGB
  1. Im Fall des vom Schuldner zu vertretenden Schuldnerverzugs
  2. Im Fall des vom Gläubiger zu vertretenden Schuldnerverzugs
  3. Im Fall des vom Schuldner zu vertretenden Gläubigerverzugs
  4. Im Fall des vom Gläubiger zu vertretenden Gläubigerverzugs
  5. Alle Antworten sind richtig.

Dozent des Vortrages Nichtleistung und Leistungsgefahr

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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