Der Vortrag „Vertiefung Vertragsrecht 3: Mietmangelrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen BMR Live-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Kriterien können bei der Bestimmung, ob hinsichtlich der Mietsache ein Sachmangel gem. § 536 I S. 1 BGB vorliegt, herangezogen werden?
Bei einem Mietmangel können dem Mieter auch folgende Ansprüche zustehen:
Wie unterschiedet sich das Mietmangelrecht vom Kauf- oder Werkmangelrecht?
In welcher Prüfungsebene des Gutachtens ist die Mietminderung nach § 536 I S. 1 BGB zu prüfen?
Welche Einwendung kann dem Räumungsanspruch des Vermieters nach § 546 I BGB wegen Zahlungsverzug der Mieters hinsichtlich des Mietzinses, § 543 II S. 1 Nr. 3 BGB entgegen gehalten werden?
Wie ist der Kündigungsgrund – Zahlungsverzug des Mieters nach § 543 I S. 1; II Nr. 3 b BGB – in der Klausur aufzubauen?
Welche Meinungen werden bezüglich des Haftungsmaßstabs des Mieters bei unberechtigter Minderung nach § 536 BGB vertreten?
Welche der folgenden Kündigungen ist wegen § 569 III Nr. 2 BGB unwirksam?
Welche Merkmale sind im Rahmen des Anspruchs des Vermieters aus § 546 I BGB zu prüfen?
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