Der Vortrag „ZPO Ref: § 11 – Mahnverfahren“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „2. Staatsexamen BMR Live-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was sind summarische Verfahren?
Welche summarischen Verfahren gibt es?
Woher nehmen summarische Verfahren ihre Legitimation?
Wann lohnt sich ein Mahnverfahren?
Auf Antrag ergeht ein Mahnbescheid, gegen den der Rechtsanwalt des Schuldners Widerspruch erhebt. Daraufhin wird das allgemeine Verfahren eingeleitet. Wo wird im später ergehenden Urteil auf den Mahnbescheid Bezug genommen, wenn keine Rechtshängigkeitszinsen beantragt sind?
Mit welchem Rechtsmittel kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid vorgehen, der im Mahnverfahren ergangen ist?
Auf Antrag ergeht ein Vollstreckungsbescheid, gegen den der Rechtsanwalt des Schuldners fristgerecht Einspruch einlegt. Daraufhin wird das allgemeine Verfahren eingeleitet. Wo ergeben sich im später ergehenden Urteil Besonderheiten?
Wann tritt bei vorangegangenem Mahnverfahren Anhängigkeit ein?
Wann gilt die Streitsache als Rechtshängig, wenn sie alsbald nach Erhebung des Widerspruches gegen den Mahnbescheid an das Hauptsachegericht abgegeben wird?
Wann ist die Streitsache "alsbald" nach Erhebung des Widerspruches gegen den Mahnbescheid beim Hauptsachegericht abgegeben?
Wann tritt Rechtshängigkeit ein, wenn nicht gemäß § 696 III ZPO die Streitsache alsbald nach Erhebung des Widerspruches abgegeben wird?
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... JURISTISCHE STAATSEXAMEN. Dr. Oberheim. Zivilprozessrecht. ...
... 2.3.4 Prozess. Gericht. Verteidigung. Partei. Klage. Verhandlung. ...
... Verfahrensarten. Erkenntnisverfahren. Vollstreckungsverfahren. Rechtsbehelfsverfahren. Entscheidungsverfahren. Allgemeines Verfahren. ...
... Innerprozessuale Bindung. Besondere Rechtsbehelfe. Durchbrechung. Rechtskraft. Billiger KV Nr. 1100: 0,5 Geb., VV Nr. 3305: 1,0 Geb. Anrechnung auf nachfolgendes Streitverfahren. KV Nr. 1410: 1,5 Geb., VV Nr. 3100 ff.: 2,5 ...
... 11.05 Ablauf Mahnverfahren. Mahnverfahren. ...
... Widerspruch. Einspruch Antrag. Antrag Allgemeines Verfahren. Güteverfahren. Abgabe. Entscheidung = ...
... Durchführung = Haupttermin. ...
... melde ich mich für den Beklagten und lege Einspruch ein gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom ...
... Vorbereitung = Vorverfahren. Durchführung = Haupttermin. ...
... 11.17 Widerspruch. Abgabe. Keine Erwähnung in - Tenor - Tatbestand - Entscheidungsgründen. Entscheidung = Urteil. Folge: Beginn Allg. Verfahren mit Klage (-begründung). Einleitung = Klagebegründung ...
... Mahnbescheid. Vollstreckungsbescheid. Widerspruch. Einspruch. Antrag. Antrag Mahnverfahren. Dr. Oberheim. Zivilprozessrecht. 11.18 Einspruch. Frist: 2 Wochen ab Zustellung § 700 I § 339 I. Folge: Beginn Allg. Verfahren ...
... Urteil. Zivilkammer. Zivilrichter. Mahnverfahren = Absendung. Mahnantrag = Eingang. Mahnantrag = Zustellung. Mahnbescheid = Eingang. Wider-/Einspruch. RECHTSHÄNGIG §§ 700 II, 696 III. RECHTSHÄNGIG. Wenn nicht „alsbald“. ...
... Zivilprozessrecht. 11.20 Verspäteter Widerspruch. Mahnverfahren. Mahnbescheid. Vollstreckungsbescheid. Erlass MB 01.05.; Zustellung MB 15.05.; Antrag 15.07.; Erlass VB 20.07.; Widerspruch. 21.07; Zustellung VB 25.07. ...
... Klage, unbegründete Klage, teilw. begründete Klage, begründete Aufhebung. VB: Klageabweisung. Alle Kosten Kl. Kosten VB Bekl (§ 344). Normale vorl. Vollstr., Abänderung. VB: Neue Hauptsachenentscheidung. Neue Kostenentscheidung. Ergänzung um § 344. ...
... Durchführung = Haupttermin. ...
... billiger ab, als das allgemeine Verfahren. Die Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung wird durch eine Verkürzung der Parteirechte, insbesondere einen Verzicht auf die mündliche Verhandlung und/oder eine Reduzierung der Beweisaufnahme erreicht und muss kompensiert werden. Besonderheiten ergeben sich auch bei der Abfassung der Entscheidung. Verfahrensarten: Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren, ...
... Internet zahlreiche Möglichkeiten zur elektronischen Beantragung eines Mahnbescheids, die regelmäßig kostenpflichtig über das anbietende Anwaltsbüro an das Gericht weitergeleitet werden. Die Justizverwaltungen bieten unter www.online-mahnantrag.de eine kostenfreie Alternative, bei der ein Barcode ausgedruckt wird, der vom Antragsteller unmittelbar beim Amtsgericht eingereicht wird. ...
... regelmäßig als EDV-Ausdruck zu. Der Widerspruch kann, muss aber nicht auf dem dafür vorgesehenen ...
... Das gleiche gilt für den Vollstreckungsbescheid selbst. Kein Formular existiert für den Einspruch, für den die allgemeinen ...
... Einspruch: Einleitung = Klagebegründung, Vorbereitung = Vorverfahren, Durchführung = Haupttermin ...
... Einleitung = Klagebegründung, Vorbereitung = Vorverfahren, Durchführung = Haupttermin, Entscheidung = Urteil. Allgemeines Verfahren: Abgabe, Entscheidung = Urteil. Klage unbegründet, Klage teilw. Begründet, Klage begründet. Aufhebung VB: Klageabweisung. ...
... muss diese Frage als Voraussetzung für Verzugszinsen oder Verjährungsunterbrechung. Zu beachten ist, dass die Rechtshängigkeit vor der Anhängigkeit eintritt, die verjährungsunterbrechende Wirkung auf den Zeitpunkt der Einreichung des Mahnantrags vorbezogen werden kann und der Eintritt der Rechtshängigkeit ohne alsbaldige Abgabe gesetzlich nicht geregelt und deswegen streitig ist. Ein weiteres spezielles Problem des Mahnverfahrens liegt in der Rechtskraft des Vollstreckungsbescheids, die ohne vorherige Sachprüfung ergeht und deswegen materiell unzutreffend sein kann. Den in der Vergangenheit häufigen Missbrauch des Mahnverfahrens zur Durchsetzung sittenwidriger Ratenkreditansprüche beschränkt das Gesetz. Anderen Missbrauchsfällen beugen die Möglichkeit (nicht Verpflichtung) des Rechtspflegers zu einer eingeschränkten Schlüssigkeitsprüfung und einer Klage gegen den rechtskräftigen Titel ...
... wann die Rechtshängigkeit eintritt, wenn die Voraussetzungen des § 696 III ZPO nicht vorliegen, wenn also die Sache nicht alsbald nach Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird. Dies ist gesetzlich nicht geregelt und streitig, weswegen sich hier Pfeile auf die beiden dazu vertretenen Zeitpunkte finden. Mit freundlichen Grüßen R. Oberheim - Timo B. am 16.05.2013, 17:14 Uhr: Videoposition: 00:44:32 zum Vortrag Archiv - LE 13: § 11 Mahnverfahren, Sehr geehrter Herr Dr. Oberheim,...
... Bubi S. am 10.05.2012, 13:20 Uhr: Videoposition: 00:00:33 zum Vortrag Archiv - LE 13: § 11 Mahnverfahren, Wer so gute Vorträge hält, darf auch mal Urlaub haben ;-) ... Danke für den Hinweis! - Janine am 10.05.2012, 12:58 Uhr: zum Vortrag Archiv ...
... ZPO in der alten Fassung dieses Vortrages sah ja vor, dass der Rechtspfleger einen Mahnantrag zurückweisen kann, wenn er eine - nicht geforderte - Begründung seitens des Gläubigers enthält, welche unschlüssig ist. Gibt es in der gegenwärtig geltenden ZPO eine Entsprechung dazu? Ich habe keine mehr gefunden. ...
... ab Minute 22:03 behandeln Sie einen Klausurtyp, bei dem auf einen Mahnbescheid ein Widerspruch folgt, sodass dann ein ganz normales Verfahren beginnt. Sie sagen nun, dass bei einem in dieser Konstellation zu schreibenden Urteil das Mahnverfahren und auch der Mahnbescheid selbst an keiner Stelle des Urteils Erwähnung finden dürfe, weil dies alles prozessual überholt sei. Müsste nicht aber ggf. doch wegen § 696 ...