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2. Staatsexamen BMR Live-Rep

Von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim, RA Christian Falla, RA Wolfgang Bohnen u.a.

Online-Repetitorium und Ratgeber zur Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen

Sie möchten sich optimal auf die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten? Dann ist das Lecturio-Online-Repetitorium zur Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen genau das Richtige für Sie. Aufgrund unserer jahrelangen Zusammenarbeit mit den erfahrenen Dozenten von „Dr. John Montag BMR Juristische Intensivlehrgänge" wissen wir, worauf es beim Assessorexamen ankommt.

In über 100 Vorträgen mit einer Laufzeit von über hundert Stunden machen wir Sie fit im Strafprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Zivilprozessrecht und Verwaltungsrecht. Umfassende Vorträge zum materiellen Strafrecht, der Anwaltsklausur sowie der juristischen mündlichen Prüfung runden das Angebot ab.

Damit Sie die Inhalte wiederholen und bestimmte Themen vertiefen können, erhalten Sie zusätzlich mehrere hundert Lernmaterialien in Form von Foliensätzen, Lernbüchern, Skripten und mehr. Um Ihren Lernfortschritt zu überprüfen und sich optimal auf das 2. Staatsexamen vorzubereiten, beinhaltet unser Komplettpaket darüber hinaus hunderte Quizfragen auf Assessorexamens-Niveau, Testaufgaben, Strukturblätter und Altklausuren mit Lösungen.

Auf alle Inhalte des Online-Repetitoriums können Sie innerhalb von 12 Monaten beliebig oft zugreifen – und das ganz ohne zusätzliche Kosten. Da die Rechtswissenschaft eine schnelllebige Disziplin ist, aktualisieren wir die Kursinhalte schnell, regelmäßig und kostenlos. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.

Zusätzlich haben wir einen umfassenden Ratgeber rund um das 2. Staatsexamen erarbeitet, der alle wichtigen Fragen zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung beantwortet und wertvolle Tipps für die Vorbereitung bereitstellt.


Direkt zum Ratgeber für das 2. Staatsexamen
Strafprozessrecht
Zwangsvollstreckungsrecht
Zivilprozessrecht
Verwaltungsrecht
Materielles Strafrecht
Mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen
Anwaltsklausur im 2. Staatsexamen

 

Unsere Dozenten: Spitzenjuristen mit besten didaktischen Fähigkeiten

Bei unseren Dozenten handelt es sich durchweg um Topjuristen, die über jahrelange Erfahrung in ihrem Rechtsgebiet und der Lehre verfügen. Prof. Dr. Bernd Banke ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Reutlingen. Er informiert Sie umfassend über das Zwangsvollstreckungsrecht. Dr. Rainer Oberheim ist Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, Leiter des Prüfungsamtes und vermittelt Ihnen das Zivilprozessrecht. Rechtsanwalt Christian Falla ist als Berufsrepetitor bestens dafür geeignet, Sie bei der Vorbereitung im öffentlichen Recht zu unterstützen. Auch mit Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen konnten wir einen echten Profi gewinnen, der Sie als erfahrener Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht bestmöglich anleitet.

Die Vorteile des Lecturio-Online-Repetitoriums zum 2. Staatsexamen

Wir von Lecturio wissen, wie stressig es sein kann, sich neben der Stationsausbildung, Arbeitsgemeinschaften und einem Nebenjob adäquat auf das 2. Staatsexamen vorzubereiten. Ganz zu schweigen von dem Privatleben, das in dieser Zeit fast immer zu kurz kommt.

Umso wichtiger ist es deshalb, mit einem Lernkonzept zu arbeiten, das ein Maximum an zeitlicher und örtlicher Flexibilität gewährleistet und Sie nicht unnötig in Ihrer Terminplanung einschränkt. Genau diese Flexibilität bietet Ihnen unser Online-Repetitorium.

E-Learning bedeutet weniger Stress und mehr Zeit sich optimal vorzubereiten – und das sogar zweifach. Erstens ersparen Sie sich die Anreise zu einem Präsenzrepetitorium. Zweitens können Sie mit dem Smartphone oder Tablet auch unterwegs für das zweite Staatsexamen lernen. Denn mit unserer kostenlosen App bringen wir Ihnen den Repetitor nicht nur in das eigene Wohnzimmer, sondern auch in jedes Zugabteil oder Wartezimmer.

Ein weiterer Vorteil von Online-Repetitorien ist, dass Sie den Vorträgen immer optimal folgen und diese sooft anschauen können, wie Sie möchten. Geht Ihnen etwas zu schnell, können Sie den Vortrag jederzeit anhalten. Möchten Sie eine Erklärung noch einmal anhören, können Sie einzelne Abschnitte beliebig oft wiederholen. Sogar die Geschwindigkeit der Vorträge können Sie einstellen und so in dem Tempo lernen, das Ihnen am besten passt.

Unsere Bestehensgarantie

Auch wenn Sie das 2. Staatsexamen trotz der exzellenten Vorbereitung mit unserem Online-Repetitorium nicht im ersten Anlauf bestehen, sollten Sie nicht sofort aufgeben. Gesetz den Fall, dass Sie wirklich durchfallen, verlängern wir Ihren Zugang zu allen Inhalten kostenfrei um ein weiteres Jahr. Damit können Sie sich bestmöglich auf Ihren Zweitversuch vorbereiten, ohne in Panik zu verfallen.

Geld sparen, ohne auf Qualität zu verzichten

Selbstverständlich wissen wir auch, dass die Unterhaltsbeihilfe, die Sie während des Vorbereitungsdienstes erhalten, kaum Zusatzausgaben zulässt. Deshalb bieten wir Ihnen den Komplettkurs zum 2. Staatsexamen für nur 65,99 Euro pro Monat an. Ohne auf Qualität zu verzichten sparen Sie so im Vergleich zu den meisten Präsenzrepetitorien bares Geld.

Probieren geht über Studieren: Testen Sie uns!

Wenn Sie immer noch nicht sicher sind, ob unser Angebot das Richtige für Sie ist, können Sie es jederzeit gratis testen und sich von seiner Qualität überzeugen. Beginnen Sie einfach mit den ersten Vorträgen und entscheiden Sie sich, wenn wir Sie überzeugt haben.

Inhalte

play symbol Vorstellung Kurs Verwaltungsrecht - 2. Staatsexamen
01:53
play symbol Einleitung und Aufbau eines Urteils (Rubrum, Tenor, Tatbestand)
100:47
lecture locked Entscheidungsgründe, Gerichtsbescheid, Beschluss, Nebenentscheidungen
96:08
lecture locked Zulässigkeit, Feststellungsklage, Fortsetzungsstellungsklage, Erledigung
150:27
lecture locked Tenorierungsbeispiele, Erledigung der Hauptsache, Klageänderung
111:00
lecture locked Klageänderung / Vorläufiger Rechtsschutz Teil 1
84:00
lecture locked Vorläufiger Rechtsschutz (Teil 2)
72:50
lecture locked Begründetheit des Antrags
57:44
lecture locked Tenorierungsübungen, § 123 VwGO, Fachplanungsrecht
93:43
lecture locked Das Planfeststellungsverfahren
95:44
lecture locked Planfeststellungsverfahren (Begründetheit), Nebenbestimmungen, Konkurrentenklagen, Stufenklagen
79:21
lecture locked Beamtenrecht
48:56
lecture locked Tenorierungsübungen, Änderung der Sach-und Rechtslage, Widerspruchsbescheid
83:56
lecture locked Zulässigkeit des Widerspruchs (insb. Fristberechnung)
98:21
lecture locked Reformatio in peius, Verwaltungsvollstreckungsrecht (gestrecktes Verfahren)
78:39
lecture locked Verwaltungsvollstreckungsrecht (Kostenverfügung, unmittelbare Ausführung, Abschleppfälle)
33:54
lecture locked Vertiefung Vollstreckungsrecht, Baurecht (Normenkontrollverfahren, Rechtmäßigkeit Bebauungsplan)
98:44
lecture locked Materielle Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans
85:09
lecture locked Genehmigungsverfahren, Nachbarklagen, Bauordnungsrechtliche Maßnahmen
115:04
Quiz zum Kurs „Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“
play symbol Vorstellung Kurs Strafprozessrecht - 2. Staatsexamen
02:06
play symbol Vorstellung 2. Staatsexamen Komplettkurs
02:35
play symbol Ablauf des Verfahrens und Zuständigkeiten
56:31
lecture locked Staatsanwaltschaft und Polizei
47:17
lecture locked Beweisverbote, Beweisverwertungsverbote
67:12
lecture locked Beweisverbote (Fortsetzung): Widerspruchsproblematik
50:10
lecture locked Verletzung von Beschuldigtenrechten
57:40
lecture locked Verbotene Vernehmungsmethoden
47:06
lecture locked Einsatz verdeckter Ermittler
53:48
lecture locked Zeugen: Pflichten und Rechte
67:50
lecture locked Einschaltung des Ermittlungsrichter, Durchsuchung und Beschlagnahmung
54:36
lecture locked Beschlagnahme
45:31
lecture locked Eingriff in die Telekommunikation
45:22
lecture locked Lauschangriff
54:16
Quiz zum Kurs „Strafprozess - Das Ermittlungsverfahren“
play symbol Das A-Gutachten
55:18
lecture locked Sachverhaltsungewissheiten, Das B-Gutachten
46:07
lecture locked Das B-Gutachten
88:36
lecture locked Strafrahmenverschiebung und Rückrechnung
54:51
lecture locked Prozessualer Tatbegriff und Rechtskraft
74:01
lecture locked Abschluss der Ermittlungen
69:15
Quiz zum Kurs „Strafprozess - Die Anklageklausur“
play symbol Vorschau - Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren und Haftrecht
05:00
lecture locked Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren und Haftrecht
83:32
Quiz zum Kurs „Strafprozess - Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren und Haftrecht“
play symbol Vorschau - Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss
04:50
lecture locked Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss
45:14
Quiz zum Kurs „Strafprozess - Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss“
play symbol Ablauf und Anwesenheitspflichten
57:45
lecture locked Anwesenheitspflichten II und Verlesung der Anklage
56:54
lecture locked Beweisaufnahme, Befund- und Zusatztatsachen
75:00
lecture locked Amtsaufklärungspflicht und Beweisantragsrecht
80:51
lecture locked Beweiswürdigung und Verstöße
64:39
lecture locked Urteilsaufbau und Verurteilung
65:10
lecture locked Feststellungen und Beweiswürdigung
57:59
lecture locked Strafzumessung
67:27
Quiz zum Kurs „Strafprozess - Hauptverhandlung und Urteilsaufbau“
play symbol Zulässigkeit der Revision
106:37
lecture locked Verfahrenshindernisse und Verfahrensrüge
90:23
lecture locked Absolute Revisionsgründe
77:06
lecture locked Relative Revisionsgründe und Zusammenfassung von Verfahrensfehlern
109:42
Quiz zum Kurs „Strafprozess - Revision und Revisionsgutachten“
play symbol ZPO Ref: Juristisches Lernen, Teil 1
21:24
lecture locked ZPO Ref: Juristisches Lernen, Teil 2
45:21
Quiz zum Kurs „Juristisches Lernen“
play symbol Vorstellung Kurs Zivilprozessrecht - 2. Staatsexamen
02:31
play symbol ZPO Ref: § 1 - Prozess, Teil 1
58:00
lecture locked ZPO Ref: § 1 - Prozess, Teil 2
94:59
lecture locked ZPO Ref: § 2 – Partei
110:25
lecture locked ZPO Ref: § 3 – Gericht
62:04
lecture locked ZPO Ref: § 4 – Klage, Teil 1
129:35
lecture locked ZPO Ref: § 4 – Klage, Teil 2
25:08
lecture locked ZPO Ref: § 5 – Verteidigung
34:00
lecture locked ZPO Ref: § 6 – Verhandlung
99:25
lecture locked ZPO Ref: § 7 – Beweis
90:27
Quiz zum Kurs „Grundbegriffe Zivilprozessrecht“
play symbol ZPO Ref: § 8 – Sachverhalt
109:54
lecture locked ZPO Ref: § 9 – Rechtliche Bewertung
80:25
lecture locked ZPO Ref: § 10 – Praktische Umsetzung, Teil 1
133:01
lecture locked ZPO Ref: § 10 – Praktische Umsetzung, Teil 2
45:40
lecture locked ZPO Ref: § 10 – Praktische Umsetzung, Teil 3
133:19
Quiz zum Kurs „Zivilprozessuale Arbeitstechniken und Darstellungsformen“
play symbol ZPO Ref: § 11 – Mahnverfahren
60:19
lecture locked ZPO Ref: § 12 – Eilverfahren
75:02
lecture locked ZPO Ref: § 13 – Urkundenverfahren
61:33
lecture locked ZPO Ref: § 14 – Sonstige Verfahren
40:53
lecture locked ZPO Ref: § 15 – Parteiänderung
42:56
lecture locked ZPO Ref: § 16 – Mehrheit von Parteien
105:29
lecture locked ZPO Ref: § 17 – Schaffung und Änderung von Zuständigkeiten
34:04
lecture locked ZPO Ref: § 18 – Unbezifferter Klageantrag
21:35
lecture locked ZPO Ref: § 19 – Objektive Klagehäufung
53:14
lecture locked ZPO Ref: § 20 – Stufenklage
29:09
lecture locked ZPO Ref: § 21 – Klageänderung
34:11
lecture locked ZPO Ref: § 22 – Veräußerung der streitbefangenen Sache
19:50
lecture locked ZPO Ref: § 23 – Aufrechnung
31:31
lecture locked ZPO Ref: § 24 – Widerklage
51:52
lecture locked ZPO Ref: § 25 – Zurückweisung verspäteten Vortrags
24:41
lecture locked ZPO Ref: § 26 – Versäumnisverfahren
54:07
lecture locked ZPO Ref: § 27 – Besondere Beweisverfahren
08:30
lecture locked ZPO Ref: § 28 – Beweiserleichterungen
82:22
lecture locked ZPO Ref: § 29 – Alternative Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung
15:59
lecture locked ZPO Ref: § 30 – Erledigung der Hauptsache & § 31 – Rechtsbehelfe
31:02
Quiz zum Kurs „Vertiefung Zivilprozessrecht“
play symbol Überblick über Klausuren aus Anwaltssicht, Angriffsklausuren und Mahnverfahren
31:34
lecture locked Mahnverfahren, Verjährungshemmung, Urkundenprozess und Einstweiliger Rechtsschutz Teil 1
27:24
lecture locked Einstweiliger Rechtsschutz Teil 2 und besondere Klageformen Teil 1
35:14
lecture locked Besondere Klageformen Teil 2, Parteien und Gericht, Klageschrift, Verteidigungsklausuren
41:01
Quiz zum Kurs „Die Anwaltsklausur im 2. Staatsexamen“
play symbol Vorstellung Kurs Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen
02:24
play symbol Grundlagen des Vollstreckungsverfahrens
79:27
lecture locked Ablauf des Vollstreckungsverfahrens und Vollstreckungstitel
103:53
lecture locked Rechtskraftdurchbrechende Klage
84:52
lecture locked Grundlagen und Rechtsbehelfe des Klauselverfahrens
65:47
lecture locked Klauselklage, Vollstreckungsvoraussetzungen
96:37
lecture locked Vollstreckungshindernisse und -verträge
94:53
lecture locked Vollstreckungshindernis § 89 InsO
94:41
lecture locked Ablauf des Insolvenzverfahrens für Insolvenzgläubiger
46:19
lecture locked Zwangsvollstreckungsverfahren im Einzelnen
93:33
lecture locked Zwangsvollstreckung schuldnerfremder Sachen, Pfändungspfandrecht
92:43
lecture locked Drittwiderspruchsklage
91:13
lecture locked Anfechtungsgesetz, Vollstreckungsgegenklage
53:09
lecture locked Fortsetzung: Vollstreckungsgegenklage
81:47
lecture locked Vollstreckung in Forderungen und sonstige Rechte
115:59
lecture locked Vollstreckung aus Geldtiteln und in Immobilien
92:54
lecture locked Ungerechtfertigte Bereicherung
27:20
lecture locked Buch-Download Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen
00:01
Quiz zum Kurs „Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“
play symbol Die mündliche Prüfung im juristischen Staatsexamen
71:23
lecture locked Das Prüfungsgespräch im juristischen Staatsexamen
24:07
lecture locked Auswertung der mündlichen Prüfung im juristischen Staatsexamen
21:05
play symbol Täterschaft im Strafrecht
67:51
lecture locked Täterschaft und Teilnahme
61:51
lecture locked Vorsatz und Fahrlässigkeit
75:24
lecture locked Versuch im Strafrecht
36:39
lecture locked Rücktritt im Strafrecht
94:37
lecture locked Schuld, Rechtswidrigkeit und Irrtumslehre im Strafrecht
92:24
lecture locked Diebstahl und Strafe
94:51
lecture locked Strafrecht und Raub
104:51
lecture locked Erpressung und Menschenraub
53:50
lecture locked Betrug: Aufbau, Details zu Täuschung und Irrtum
31:02
lecture locked Betrug und Untreue
98:05
lecture locked Strafrecht: Körperverletzung und Tötung
54:10
lecture locked Hehlerei im StGB
41:05
Quiz zum Kurs „Materielles Strafrecht“
Quiz zum Kurs „2. Staatsexamen BMR Live-Rep“

Details

  • Enthaltene Vorträge: 129
  • Laufzeit: 138:57 h
  • Enthaltene Quizfragen: 1388
  • Enthaltene Lernmaterialien: 300

2. Staatsexamen: Hintergründe & Tipps rundum die Zweite Juristische Staatsprüfung


Das 2. Staatsexamen: Der Endgegner in der juristischen Ausbildung

Mit dem zweiten juristischen Staatsexamen endet der juristische Vorbereitungsdienst. Es handelt sich hierbei (im Gegensatz zur ersten juristischen Prüfung) um eine ausschließliche Staatsprüfung. Nachdem diese erfolgreich absolviert wurde, darf man sich als Volljurist bzw. Assessor des Rechts bezeichnen. Auch im 2. Staatsexamen müssen Klausuren geschrieben und eine mündliche Prüfung absolviert werden. Während Sie in Bayern elf schriftliche Aufsichtsarbeiten hinter sich bringen müssen, sind es in den anderen Bundesländern sieben bzw. acht. Die mündliche Prüfung einige Monate später besteht aus einem Aktenvortrag und einem allgemeinen Prüfungsgespräch. Gegenstand im zweiten juristischen Examen ist vornehmlich das Prozessrecht. Natürlich spielt aber auch das materielle Recht eine Rolle. Deshalb sollte es nach dem 1. Staatsexamen nicht völlig aus Ihrem Bewusstsein verschwinden.

Der Lohn: Die Befähigung zum Richteramt

Mit dem 2. juristischen Staatsexamen erlangen Sie die Befähigung zum Richteramt. Deshalb prüfen hier vornehmlich Praktiker, während in der Ersten Juristischen Staatsprüfung oft Professoren eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Personen, die über andere juristische Abschlüsse verfügen, darf man mit dem Titel des Assessors als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt tätig werden.

Das 2. Staatsexamen in anderen Fachbereichen

Auch in anderen Fächern ist das 2. Staatsexamen Teil der Ausbildung. Dies betrifft zum Beispiel das Lehramtsreferendariat oder die Anwärter des höheren Forstdienstes. Einige Ausbildungswege, wie das Medizin-, Zahnmedizin- und Pharmaziestudium, verlangen sogar das Ablegen von drei Staatsexamina.

Die Zweite Juristische Staatsprüfung: Aufbau und Struktur

Der Zeitpunkt des 2. Staatsexamens

Wichtig ist, dass man sich nicht aussuchen kann, wann man das 2. Staatsexamen absolviert. Hat man alle Pflichtstationen durchlaufen, muss man an der nächsten Prüfungskampagne teilnehmen. Mancherorts ist hierfür noch eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Ob Sie hiervon betroffen sind, können Sie der Internetseite des für Sie zuständigen Landesjustizprüfungsamtes (LJPA) entnehmen. Hier erhalten sie auch Informationen hinsichtlich der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt möglich ist. Weiter unten haben wir für Sie eine Linkliste zu allen Landesjustizprüfungsämtern zusammengestellt.

Schriftliche Prüfungen im 2. Juristischen Staatsexamen

Die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des 2. Staatsexamens werden am Ende der Anwaltsstation geschrieben. Jede Prüfung dauert fünf Stunden. Eine übergeordnete Rolle spielt hierbei das Prozessrecht. Das materielle Recht wird hingegen nicht in der Tiefe abgeprüft, wie es im 1. Staatsexamen der Fall ist. Besonders wichtig ist es zudem, die Meinung der Rechtsprechung zu kennen und vertreten zu können. Wie viele Klausuren aus welchem Rechtsgebiet Sie erwarten, variiert von Bundesland zu Bundesland. Während Sie in Bayern beispielsweise fünf zivilrechtliche Klausuren anfertigen müssen, sind es in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt nur zwei. In Niedersachsen und dem Saarland werden Sie grundsätzlich nur mit einer Strafrechtsklausur konfrontiert, in allen übrigen Ländern mit zwei. Auch im öffentlichen Recht müssen Sie in fast allen Bundesländern zwei Klausuren anfertigen, nur in Bayern sind es vier. Zu beachten ist jedoch, dass in manchen Ländern auch noch eine Klausur aus dem Wahlpflichtbereich des Kandidaten stammt oder bei einer der schriftlichen Aufsichtsarbeiten zunächst noch unbekannt ist, auf welches Rechtsgebiet sich diese bezieht. In Sachsen-Anhalt betrifft dies sogar zwei Prüfungen.

Mündliche Prüfung im 2. Juristischen Staatsexamen

Sind die schriftlichen Prüfungen geschafft, muss man auf die Mitteilung der Ergebnisse und die Ladung zur mündlichen Prüfung warten. Diese wird am Ende der Wahlstation abgenommen. Sie setzt sich aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch zusammen, das der mündlichen Prüfung im 1. Staatsexamen ähnelt. Hier werden Fragen zum Zivilrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht gestellt. Daneben muss man in einem Großteil der Bundesländer einen Wahlpflichtbereich aussuchen, der ebenfalls Prüfungsgegenstand ist.

Bildung der Gesamtnote im 2. Juristischen Staatsexamen

Je nach Bundesland variiert der Prozentsatz, mit dem die schriftliche und die mündliche Note in die Gesamtnote eingehen. In Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Hessen kommt der schriftlichen Note zum Beispiel ein Gewicht von 60 Prozent zu, der mündlichen hingegen 40 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ist das Verhältnis dagegen 70 Prozent zu 30 Prozent. Angesichts der elf Klausuren, die in Bayern geschrieben werden müssen, verwundert es nicht, dass diese sogar mit 75 Prozent in die Endnote eingehen.

Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen: Inhalte, Repetitorien und der perfekte Lernplan

Für die Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung steht erheblich weniger Zeit zur Verfügung, als bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Dies ergibt sich daraus, dass die Vorbereitung parallel zum Referendariat erfolgt, das (je nach der Wahl des individuellen Stationsortes) für sich betrachtet schon sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Damit fällt es oft schwer, alle Aufgaben gleichzeitig zu bewältigen. So kurz vor dem Ziel machen sich viele Rechtsreferendare außerdem erheblich mehr Druck als vor dem 1. Staatsexamen. Und ganz unbegründet ist dieser Druck nicht, legen potentielle Arbeitgeber doch häufig wesentlich mehr Wert auf eine gute Note im 2. Staatsexamen als auf das Ergebnis der Ersten Juristischen Staatsprüfung.

Die Inhalte des 2. Staatsexamens: Das müssen Sie lernen

Im 2. Staatsexamen spielen das öffentliche, das Zivil- und das Strafprozessrecht eine entscheidende Rolle. Natürlich muss man auch weiterhin Kenntnisse im materiellen Recht haben. Dieses wird aber nicht mehr in der epischen Breite wie in der 1. juristischen Prüfung abgefragt. Akademische Streitstände spielen damit keine allzu große Rolle mehr. Zu beachten ist außerdem, dass die Klausuren im 2. Staatsexamen häufig an Fälle angelehnt sind, die vorher schon einmal durch den Bundesgerichtshof entschieden worden sind. Einen Vorgeschmack darauf, welche Aufgabenarten Ihnen im 2. Staatsexamen eventuell begegnen können, vermittelt der Bericht des Bayerischen Justizprüfungsamtes. Hiernach waren 2014 folgende Aufgaben in den Zweiten Juristischen Staatsprüfungen in Bayern zu meistern:

  • ein Rechtsanwaltsschriftsatz
  • fünf Rechtsanwaltsschriftsätze mir Mandantenschreiben
  • eine Revisionsbegründung aus Verteidigersicht
  • ein Verteidigerplädoyer
  • ein Plädoyer der Staatsanwaltschaft
  • eine Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft
  • vier Gutachten
  • ein vollständiger Beschluss
  • vier Urteile ohne Tatbestand
  • ein vollständiges Urteil

Jura-Repetitorien – auch während des Referendariats eine wertvolle Unterstützung

Repetitorien sind in der juristischen Ausbildung spätestens seit dem 19. Jahrhundert eine feste Größe. Dies resultiert aus der (häufig begründeten) Befürchtung, die Vorbereitung auf die Staatsexamina nicht ohne die Hilfe eines Repetitors bewältigen zu können. Ein Repetitorium während des Referendariats dient nicht nur der Vermittlung materiell-rechtlichen Wissens, sondern der Verbindung der Studieninhalte mit prozessrechtlichen Fragestellungen. Daneben werden auch die neuen Klausurtypen eingeübt, die Ihnen während des Vorbereitungsdienstes begegnen. Da das Internet unser Leben heutzutage in vielen Bereichen vereinfacht, erfreuen sich Online-Repetitorien immer größerer Beliebtheit.

Jura-Online-Repetitorien: Maximaler Lernerfolg durch E-Learning

Der Besuch eines Präsenzrepetitoriums ist während des juristischen Vorbereitungsdienstes zwar möglich, wird aber nicht von allen Rechtsreferendaren konsequent durchgezogen. Schon allein aufgrund des engen Zeitplans ist dies leicht nachzuvollziehen. Denn Präsenzrepetitorien finden meist am Abend statt, also zu einer Zeit, zu der sich bei Weitem nicht alle Prüflinge auf komplizierte rechtliche Fragestellungen konzentrieren können. Genau aus diesem Grund ist ein Online-Jura-Repetitorium eine perfekte Alternative bei der optimalen Examensvorbereitung: Wir kennen den Zeitdruck, dem Sie permanent unterliegen und wissen, wie wichtig eine möglichst flexible Zeiteinteilung ist. Ohne auf Qualität zu verzichten können Sie mit einem Online-Repetitorium lernen, wann und wo Sie möchten.

Lerntipps zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung

Um größtmögliche Erfolge innerhalb Ihrer Lerneinheiten für die Zweite Juristische Staatsprüfung zu erzielen, ist die richtige Lernumgebung besonders wichtig. Dazu sollten Sie die folgenden Hinweise beachten:


  • Finden Sie den optimalen Lernort: Sicher wissen Sie noch, wie und wo Sie sich auf das 1. Staatsexamen vorbereitet haben. Hinterfragen Sie noch einmal selbstkritisch, ob es sich hierbei tatsächlich um den für Sie optimalen Lernort gehandelt hat oder ob Sie woanders vielleicht bessere Ergebnisse erzielen könnten. Dies kann das heimische Wohnzimmer, ein Café oder auch die Bibliothek sein. Dabei sollte es sich natürlich um einen Ort handeln, an dem Sie sich trotz des Zeitdrucks möglichst oft aufhalten und an dem Sie sich besonders wohlfühlen.
  • Lassen Sie sich nicht ablenken: Die Kanzlei, in der Sie arbeiten, will Ihnen schon wieder eine meterdicke Akte zur Bearbeitung mit nach Hause geben, obwohl Sie sich den Nachmittag eigentlich für die Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung freihalten wollten? In dieser Situation sollten Sie nicht vergessen, dass das Staatsexamen Priorität hat und auch ruhig mal eine Aufgabe ablehnen. In unserem Magazin finden Sie fünf Tipps, die Ihnen helfen, „Nein“ zu sagen.
  • Schaffen Sie Lerntrigger: Ein Lerntrigger ist ein Auslöser, der Ihnen vermittelt, dass ab jetzt gelernt wird. Dabei kann es sich um unterschiedliche Rituale, wie beispielsweise das Anhören eines bestimmten Liedes handeln. Etablieren Sie einen solchen Auslöser, um sich vor dem Lernen in die richtige Stimmung zu versetzen.

Doch auch die beste Lernumgebung hilft Ihnen nicht weiter, wenn Sie nicht fit sind. Diese Lerntipps werden Ihnen helfen, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen:


  • Schlafen Sie sich aus: Auch wenn Ihr Alltag stressig ist, sollten Sie das Lernen nicht in die späten Abendstunden oder gar in die Nacht verlegen. Dies schwächt Sie mehr, als dass es Ihnen nutzt. Fangen Sie deshalb lieber rechtzeitig mit der Vorbereitung an, dann müssen Sie keine Nachtschichten einlegen und lernen so wesentlich effektiver.
  • Lernen Sie im Einklang mit Ihrem Biorhythmus: Versuchen Sie zu der Tageszeit zu lernen, zu der Sie sich am besten konzentrieren können. Treffen Sie sich beispiels-weise mit Freunden zum Mittagessen statt auf ein abendliches Bier, wenn Sie sich nach dem offiziellen Feierabend noch einmal gut zum Lernen motivieren können.
  • Achten Sie auf Ihre Ernährung: Ein schneller Döner in der Mittagspause schadet nicht. Versuchen Sie sich jedoch, nicht zu einseitig und üppig zu ernähren. Ein übervoller Magen sorgt auch im Kopf für Trägheit.
  • Bleiben Sie in Bewegung: Trotz eines vollen Terminplans sollten Sie sich mindestens eine halbe Stunde am Tag bewegen. Dabei kann es schon ausreichen, wenn Sie den Weg von zu Hause zum Gericht oder zur Kanzlei zu Fuß zurücklegen.

Link- und Lektüretipps zur Vorbereitung auf das 2. Juristische Staatsexamen

Einen guten Überblick und viele wertvolle Klausurtipps für das zweite Staatsexamen finden Sie in: Wimmer, Andreas: Klausurtipps für das Assessorexamen, 4. Aufl. 2009. Diese Literaturtipps helfen Ihnen zusätzlich bei der Vorbereitung in den einzelnen Rechtsgebieten:
Zivilrecht
  • Materielles Zivilrecht: Kaiser, Torsten/Kaiser, Horst/Kaiser, Jan: Materielles Zivilrecht im Assessorexamen, 7. Aufl. 2014
  • Zivilprozessrecht: Anders, Monika/Gehle, Burkhard: Das Assessorexamen im Zivilrecht, 12. Aufl. 2015
  • Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht: Lackmann, Rolf: Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts, 10. Aufl. 2013
Strafrecht
  • Materielles Strafrecht: Jäger, Christian: Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil/Strafrecht Besonderer Teil, 2015
  • Strafprozessrecht: Kaiser, Horst/Bracker, Ronald: Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen, 4. Aufl. 2014
Öffentliches Recht
  • Materielles öffentliches Recht: Kaiser, Torsten/Köster, Thomas/Seegmüller, Robert: Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen, 3. Aufl. 2015
  • Prozessrecht: Kintz, Roland: Öffentliches Recht im Assessorexamen, 8. Aufl. 2012
Diese und weitere Literaturhinweise finden Sie hier auf der Internetseite der Interessenvertretung der Referendare des Saarlandes. Auch die Zeitschriftenlektüre sollte (in Anbetracht der Prüfungsrelevanz echter BGH-Fälle) nicht zu kurz kommen. Dabei sind diese Zeitschriften besonders empfehlenswert:
In unserem Lecturio Jura-Magazin finden Sie nicht nur spannende Beiträge zu rechtlichen Themen, sondern auch hilfreiche Tipps für die optimale Examensvorbereitung:

Die Landesjustizprüfungsämter (LJPA)

Anliegend haben wir Ihnen die Links zu allen Justizprüfungsämtern zusammengestellt, sodass Sie schnell und einfach auf die für Sie relevanten Informationen zum 2. juristischen Staatsexamen zugreifen können:

Das Rechtsreferendariat: Die Praxisphase der juristischen Ausbildung

Was ist das Rechtsreferendariat genau?

Die Zweite Juristische Staatsprüfung ist nicht die einzige Hürde, die Sie bis zum Titel des Assessors nehmen müssen. Gleichzeitig muss auch noch das Rechtsreferendariat absolviert werden. Das Referendariat hat eine Dauer von zwei Jahren. Während dieser Zeit werden die Anwärter entweder als Beamte auf Widerruf (nur noch in Thüringen) oder im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beschäftigt. Den Platz erlangt man, indem man sich bewirbt. Die Einstellungstermine und Bewerbungsfristen variieren dabei von Bundesland zu Bundesland stark.

Sollte man nach dem Studium sofort in das Referendariat einsteigen?

Die Frage, ob es sinnvoll ist direkt nach dem Studium das Rechtsreferendariat zu absolvieren, stellen sich viele Jura-Absolventen. Viele können sich beim besten Willen nicht vorstellen, unmittelbar nach den Mühen des 1. Staatsexamens sofort in den nächsten Ausbildungsabschnitt einzutreten. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, zunächst einen Aufbaustudiengang oder eine Promotion in Angriff zu nehmen bzw. den Berufseinstieg zu wagen. Dabei sollte man jedoch beachten, dass das materiell-rechtliche Wissen aus dem Studium von Monat zu Monat weniger wird und dieses vor dem 2. Staatsexamen wieder aufgefrischt werden sollte. Andererseits bietet die Zeit zwischen Studium und Vorbereitungsdienst eine gute Gelegenheit, um sich in Form von Praktika auszuprobieren und so die eigenen Berufsziele zu hinterfragen.

Wo kann/sollte man das Rechtsreferendariat absolvieren?

Hierbei handelt es sich um eine sehr wichtige Frage, die gut überlegt sei sollte. So gibt es etwa bei der Unterhaltsbeihilfe große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Während beispielsweise in Hamburg 950 € brutto gezahlt werden, erhält man in Thüringen 1100 €. Die Vergütung sollte aber nicht das einzige Kriterium für die Entscheidung sein, wo man das Rechtsreferendariat antreten möchte. Unter Umständen kann das Einkommen auch durch einen Nebenverdienst aufgebessert werden. Hier ist aber zu beachten, dass Nebentätigkeiten während des Vorbereitungsdienstes grundsätzlich genehmigungspflichtig sind.

Viel wichtiger als die Höhe der Unterhaltsbeihilfe ist, dass die Durchfallquoten des 2. Staatsexamens von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen. 2013 betrug die Durchfallquote in Schleswig-Holstein 22,6 Prozent, im Saarland sind hingegen nur 7,4 Prozent der Prüflinge durchgefallen. Auch bei der Verteilung der Prädikatsexamina gibt es erhebliche Unterschiede. 39,5 Prozent der Hamburger Kandidaten erreichten es 2013. Im Saarland waren es nur 7,4 Prozent. Daneben sollte man beachten, dass in manchen Bundesländern vor Antritt des Vorbereitungsdienstes unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen ist. Dies gilt vor allem für Berlin und Hamburg. Präzise Vorhersagen hinsichtlich der Länge der Wartezeiten lassen sich jedoch nur schwer machen, da diese von vielen Faktoren, wie etwa der Note im ersten juristischen Staatsexamen und der Anzahl der Mitbewerber, abhängt.

Sofern man sich dafür entscheidet, nach dem Studium den Titel eines „Master of Laws“ (LL.M.) zu erwerben oder zu promovieren, relativiert sich die Bedeutung der Wartezeit ohnehin. Darüber hinaus lohnt sich auch ein Blick auf die Frage, welche zusätzlichen Ausbildungsangebote für Rechtsreferendare im jeweiligen Bundesland angeboten werden. Beispielsweise hält Bayern vielfältige Weiterbildungsangebote für Nachwuchsjuristen bereit. Hier kann man etwa einen Workshop zum Verhandlungsmanagement belegen und sich im Anschluss als Mediator ausbilden lassen. Natürlich sollte man sich auch fragen, wo man am liebsten leben möchte. Das Rechtsreferendariat ist eine anstrengende Zeit, die wesentlich angenehmer an einem Ort verbracht werden kann, an dem man sich wohlfühlt.

Die Inhalte des juristischen Vorbereitungsdienstes

Während des Rechtsreferendariats wird man als Nachwuchsjurist praktisch ausgebildet. Es soll unmittelbar der Vorbereitung auf die spätere Berufspraxis dienen. Um dies zu ermöglichen, werden Sie nach einer erfolgreichen Bewerbung in der Regel einem OLG-Bezirk zugewiesen. Innerhalb dessen wird ein Landgericht festgelegt, bei dem es sich fortan um Ihre Stammdienststelle handelt. Anschließend müssen Sie die verschiedenen Referendariats-Stationen durchlaufen, bei denen Sie die einzelnen juristischen Berufe besser kennenlernen sollen. Die fünf Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes:
  • Zivilstation
  • Strafstation
  • Verwaltungsstation
  • Anwaltsstation
  • Wahlstation
Während der Zivilstation werden die Rechtsreferendare einem Zivilgericht zugeordnet. Die Ausbildung in der Strafstation erfolgt hingegen bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht. Die Verwaltungsstation wird bei einer Behörde bzw. einem Verwaltungsgericht abgeleistet. Demgegenüber wird die Anwaltsstation in einer Kanzlei absolviert. Im Rahmen der Wahlstation kann man sich seine Ausbildungsstelle ziemlich frei aussuchen. Damit ist sie besonders gut geeignet, um einen Auslandsaufenthalt zu integrieren oder Kontakte zu einem Unternehmen oder einer Kanzlei zu knüpfen, für die man nach dem Examen gerne arbeiten möchte.

In den meisten Bundesländern beginnt der juristische Vorbereitungsdienst mit der Zivilstation. Eine Besonderheit ergibt sich aber etwa in Baden-Württemberg und im Saarland. Hier ist die Anwaltsstation zweigeteilt. Dies betrifft ebenfalls die Wahlstation in Hamburg. Innerhalb der Stationen werden die Rechtsreferendare einzelnen Ausbildern zugewiesen. Daneben werden begleitende Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, in denen ihnen die neuen Inhalte vermittelt und die (im Vergleich zum Studium) neuen Klausurtypen eingeübt werden. Hiermit verbunden ist auch ein Klausurenkurs an der Stammdienststelle. Insgesamt ist der Vorbereitungsdienst wesentlich durchorganisierter und verschulter als das Studium.

Lektüretipps zum Rechtsreferendariat

Im Lecturio Jura-Magazin finden Sie viele spannende Beiträge zum Referendariat. Beispielsweise:

Wie geht es nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung weiter?

Durchgefallen: Wiederholung der Prüfung und Jobalternativen

Die Bestehensgrenze liegt im 2. Staatsexamen – ebenso wie im 1. – bei vier Punkten. Sofern Sie das 2. Staatsexamen nicht auf Anhieb bestehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Zweitversuch in Anspruch zu nehmen. Vorher müssen Sie jedoch den sogenannten Ergänzungsvorbereitungsdienst absolvieren, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet ist. Sind Sie durchgefallen, kommt Ihnen als Nutzer des Komplettkurses zum 2. Staatsexamen unsere Bestehensgarantie zugute. Das bedeutet, dass wir Ihren Zugang zu sämtlichen gebuchten Inhalten kostenlos um ein Jahr verlängern. Damit können Sie sich beruhigt auf Ihren Zweitversuch vorbereiten. Falls Sie sich dennoch umorientieren möchten, könnte der folgende Magazinbeitrag für Sie interessant sein. Hier haben wir uns mit Jobalternativen auseinandergesetzt, die auch für Juristen ohne 2. Staatsexamen in Frage kommen:

Bestanden: Berufe für Volljuristen mit dem 2. Staatsexamen

Haben Sie die Zweite Juristische Prüfung bestanden, können Sie sich von da an als Assessor bzw. Volljurist bezeichnen. Damit steht Ihnen nun der Zugang zu den „klassischen“ juristischen Berufen offen. Das bedeutet, dass Sie als Rechtsanwalt und – mit den entsprechenden Noten – auch als Staatsanwalt oder Richter tätig werden können. Natürlich spielen die Gehaltsaussichten bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Stelle eine wichtige Rolle.

Gehaltsaussichten als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt

Bei Rechtsanwälten variieren die Verdienstaussichten erheblich. Während viele Absolventen in Ein- oder Zweimannkanzleien Schwierigkeiten haben, sich zu behaupten, stellen einige Großkanzleien ihrem Nachwuchs ein Jahresgehalt von 100.000 € in Aussicht. Wie viel ein Richter oder ein Staatsanwalt verdient, hängt dagegen grundsätzlich davon ab, auf welcher Erfahrungsstufe er sich befindet, welcher Besoldungsgruppe er zugeordnet ist und in welchem Bundesland er arbeitet. Die Spanne liegt dabei zwischen ca. 3.500 € und 13.000 € brutto monatlich. Die genauen Werte können Sie den jeweils gültigen Besoldungstabellen entnehmen.

Literaturtipp für den Berufseinstieg

Um Ihren Berufseinstieg gut planen zu können, empfehlen wir Ihnen folgendes Buch:
  • Cornely, Milena: Perspektiven für Juristen 2015: Das Expertenbuch zum Einstieg, 6. Aufl. 2014
Doch bevor Sie sich Gedanken über die Zeit nach dem 2. Juristischen Staatsexamen machen, sollten Sie sich optimal auf die Prüfungen vorbereiten. Wir von Lecturio würden uns freuen, Sie auf Ihrem Weg durch das Rechtsreferendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung begleiten zu dürfen. Testen Sie unseren Kurs jetzt vollkommen kostenlos und ohne Risiko.

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Dozenten des Kurses 2. Staatsexamen BMR Live-Rep

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.

RA Christian Falla

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Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
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Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

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