Der Vortrag „Täterschaft im Strafrecht“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „2. Staatsexamen BMR Live-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist über § 25 I Alt. 2 bzw § 25 II StGB zurechenbar?
Nach welcher Theorie wird durch die Rechtsprechung bestimmt, wer Täter einer Tat ist?
Was muss für die Mittäterschaft zwingend vorliegen?
Was ist Abgrenzungskriterium zwischen Raub und räuberischer Erpressung?
Wann muss bei Vorsatzdelikten zum Zeitpunkt der Tat kein Vorsatz vorliegen und der Täter kann trotzdem als Täter bestraft werden?
T zerschlägt die Scheibe der Eingangstür, bricht in die Wohnung des O ein und schlägt diesen nieder. M der die offene Tür des Hauses und des reglosen O sieht kommt hinzu und lässt sich von T überreden mit diesem Gemeinsam die Schätze des O zu räumen und die Beute zu teilen. What sich M nach BGH strafbar gemacht?
Welche Argumente sprechen für die Annahme, dass eine sukzessive Mittäterschaft auch zwischen Vollendung und Beendigung möglich ist?
Wann wird ein Mittäterexzess zugerechnet?
In welchen Fällen kommt eine mittelbare Täterschaft in Betracht?
Warum bestraft der BGH den´"Täter hinter dem Täter" als mittelbaren Täter und nicht als Anstifter?
Bei welchen Strukturen kommt die Figur des Täters hinter dem Täter in Betracht?
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... von Handlung + Erfolg. Keine Zurechnung von deliktsspezifischen Merkmalen. Tatbestand nur Handlung zurechenbar. Keine Zurechnung von: Fremdheit ...
... Theorie aus, ohne die Abgrenzung als streitig zu problematisieren. Die Rspr. fordert, dass jeder Täter die Tat subjektiv als eigene betrachtet und zudem anhand der objektiven Tatbegehung ...
... Täter ist der, der die Tat als eigene will, ob man Tat als eigene will, ...
... will Wesen = arbeitsteiliges einvernehmliches Zusammenwirken, Funktion der Rollenverteilung, Gleichberechtigte Partnerschaftl. Problem: Der im Hintergrund bleibende planende Chef. Auch vorbereitende/unterstützende ...
... Transportmittel. Er beobachtet die Bank und steht verabredungsgemäß dort, als L und R mit den Fahrrädern ankommen. Alle 3 sind mit geladenen Gaspistolen bewaffnet. Der Plan sieht vor, dass L und R die Kunden und ...
... bestand im Auskundschaften, Beschaffen der Fahrräder, Mitverabredung zur Tat, Mitgestaltung des Tatplans, Rspr. Tat als eigene will. Im Zeitpunkt der Tatbegehung, aber das ändert nichts an seiner Einstellung im Zeitpunkt der ...
... Geheimzahl zum Öffnen der Hintertür und verrät ihm, dass das Geld immer erst gezählt wird, bevor es in den Tresor kommt. Sie fertigt eine Skizze und gibt ihm Hinweise, wie man am Besten mit Waffengewalt an das Geld kommt. Sie bekommt von ...
... wenn die Tat mit seinem Beiträgen begangen wird. Aber: MT nur, soweit bei E Zueignungsabsicht im Zeitpunkt der Wegnahme vorliegt. Im Zeitpunkt der Tat lag durch ihr Lossagen keine ...
... Versuch § 25 II mögl. § 25 II nicht mehr mögl. Sukzessive ...
... zur Beendigung gehört zum TB, vgl. §§78a, 2 II Maßgeblich Bedeutung des Beitrages für das Gelingen der Gesamttat ( 3) ...
... die dilettantisch aufgebrochene Tür. Er schließt daraus, dass es nur B sein kann. Als er das Geschäft betritt ruft Bruno ihm zu, er soll mitmachen. Gemeinsam tragen sie die Beute zum Pkw. Zu Hause wird geteilt. B = §§ 242, 243 § 303 ...
... eine Waffe bei sich. Klarer MT-Exzess. Aber Achtung: Variante: Nach dem sie sich im Geschäft befinden erkennt R, dass K eine Waffe ...
... den Laden. Was R nicht weiß, K trägt während der Tat eine Waffe bei sich. Unerwartet kommt ihnen jetzt E entgegen. K schießt ohne Tötungsvorsatz auf E. R und K erkennen, dass E an seinen Verletzungen ...
... ohne selbst Täter zu sein, weil W nicht tbm., nicht rw. oder nicht schuldhaft handelt. ...
... schädigt sich selbst (2) Katzenkönig-Fall: Werkzeug ist selbst Täter. Hintermann kann Anstifter oder mittelbarer Täter ...