Der Vortrag „ZPO Ref: § 2 – Partei“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Können Dritte am Rechtsstreit beteiligt werden?
Welche Ausnahmen vom Zwei-Parteien-Prinzip gibt es?
Welche Parteibezeichnungen gibt es neben der grundsätzlichen Bezeichnung als Kläger und Beklagter iRv besonderen Verfahren noch?
Was gilt im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Waffengleichheit?
In welchen Fällen kommt insofern das Prinzip von Treu und Glauben zum Tragen, als ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt?
Wer ist Partei kraft Amtes?
Wer wird Partei eines Rechtsstreits?
Was gilt im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Klageerhebung?
Wer ist unbeschränkt parteifähig?
Wann endet die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft?
Was ist im Rahmen der Postulationsfähigkeit richtig?
Sind Prozesshandlungen eines Minderjährigen wirksam?
Wann kommt die gewillkürte Prozessstandschaft nicht in Betracht?
Wann ist es ausnahmsweise zulässig, ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend zumachen?
In welchem Fall ist eine gesetzliche Prozessstandschaft vertretbar?
Was ist im Zusammenhang mit der Prozessvollmacht zutreffend?
Was gilt für die rechtsanwaltliche Vertretung der Partei?
Welche Aussage ist im Rahmen der Sachbefugnis korrekt?
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... 3 4 Prozess Gericht Verteidigung Partei Klage Verhandlung ...
... vollstreckung Einleitung Einigung Vorbe- ...
... Parteigrundsätze 3. Formelle Parteivoraussetzungen 4. Prozessuale ...
... als Verfahrensbeteiligte Verfahrensbeteiligte Auf seiten der Parteien Auf ...
... Parteigrundsätze 3. Formelle Parteivoraussetzungen 4. Prozessuale ...
... grundsätze Parteibezeichnung Parteien kraft Amtes Antragsteller Antragsgegner Gläubiger Schuldner ... ... Art. 3 GG § 242 BGB Insolvenzverwalter ...
... (Insolvenzverwalters) … c) Klage des (Gemeinschuldners) ... b) Klage des (Gemeinschuldners) ... vertreten durch den (Insolvenz- ...
... Kapitelgliederung 1 1. Parteien als Verfahrensbeteiligte ...
... voraussetzungen ist materiell erfolgreich, wenn sie • sachlegitimiert (aktiv- bzw. passivlegitimiert) ist. Zulässigkeitsvoraussetzungen darf prozessual sein, wer • parteifähig ist, • prozessfähig ist, • postulationsfähig ist, • prozessführungsbefugt ist, • ggf. ordnungsgemäß ...
... wird faktisch, wer • in der Klageschrift als solche bezeichnet • und an ...
... - öffentliche - private Eintragung - Liquidation Vor(gründungs)gesellschaften • OHG, KG § 124 HGB • Außen-GbR BGH seit 2001 • Ausländische Gesellschaften EU: Recht Gründungs-, sonst ...
... ist, • postulationsfähig ist, • prozessführungsbefugt ist, • ggf. ordnungsgemäß vertreten ist. § 52 ZPO: Geschäftsfähigkeit • Natürliche Personen - Alter: §§ 2, 104, 106 BGB ...
... vertreten ist. § 78 ZPO: Anwaltszwang • BGH • OLG • LG § 79 ZPO: Kein ...
... ist, • ggf. ordnungsgemäß vertreten ist. = Befugnis, ein Recht im eigenen Namen geltend zu machen § 51 ZPO: Bürgerliches Recht Sachbefugnis + Prozessstandschaft über eigenes Recht Sachbefugnis Stets zulässig ...
... •Eigene Beschäftigte •Unentgeltliche Vertreter •Verbraucher- zentralen •Inkasso- unternehmer § 157 •Zurückweisung ungeeigneter Vertreter ...
... Begründetheitsvoraussetzungen ist materiell erfolgreich, wenn sie • sachbefugt (aktiv- bzw. passivlegitimiert) ist, darf prozessual sein, ...
... Gerichts. Neben den Parteien selbst können Dritte (Intervenienten) beteiligt sein, (natürliche und juristische) Personen können alleine oder zusammen mit anderen Partei sein (Streitgenossen). Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 2.04 ...
... kraft Amtes Antragsteller Antragsgegner Gläubiger Schuldner... ... Art. 3 GG§242 BGB Insolvenzverwalter Nachlassverwalter Testamentsvollstrecker Zwangsverwalter GmbH i.L. PKH§116 Nr. 2 PKH§116 Nr. 1 Gläubiger Kläger Beklagter Streitgenossen Kläger Beklagter Gegner Dritter Hauptintervention -Aufgebot ZeugVerwR§383 ZeugVerwR§383 GemSchu Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 2.10 Formelle Partei vor aussetzungen Partei Formeller Parteibegriff wird in der Klageschrift als solche bezeichnet ...
... nicht nur für die Wirksamkeit der Klage, sondern für die Wirksamkeit jeder Prozesshandlung erforderlich sind. Partei eines Rechtsstreits kann sein, wer rechtsfähig ist (§ 50 ZPO). Den Prozess führen kann, wer geschäftsfähig ist (§ 52 ZPO). Vor Gericht auftreten kann, wer postulationsfähig ist (§§ 78, 79 ZPO). Zulässigkeitsvoraussetzungen Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 2.11 Parteifähigkeit ...
... Unproblematisch ist sie, wenn ein eigenes Recht im eigenen Namen geltend gemacht wird. Die Geltendmachung fremder Rechte setzt eine Prozessstandschaft voraus, die sich aus Gesetz oder aus Rechtsgeschäft ergeben kann. Wird ein sicherungshalber abgetretenes Recht vom Sicherungsnehmer eingeklagt, so macht dieser ein eigenes Recht im eigenen Namen geltend. Die Geltendmachung durch den Sicherungsgeber ist möglich bei ...
... in der Rechtsprechung entscheidende Änderungen gegeben. Die Änderungen im Berufungsrecht (§§ 522 II, 708 Nr. 10 ZPO) sind nicht examensrelevant, die Neuregelung des § 232 ZPO tritt erst im Jahr 2013 in Kraft. Das war mit ein Grund, den Druck einer Rechtsprechungsübersicht bislang zurückzustellen. Mit freundlichen Grüßen R. Oberheim ? Roman N. am 21.03.2013, 19:51 Uhr : zum Vortrag ...
... er dazu etwas vor, müsste er bei einer durch C erteilten Einziehungsbefugnis (neben der Berechtigung zur Geltendmachung des Rechts) aber doch auch an sich selbst klagen können, oder -Rainer Oberheim am 21.12.2011, 17:00 Uhr : Videoposition: 00:00:01 zum Vortrag Archiv - LE 3: § 2 Partei Sehr geehrter Herr Schröder, Ihr Fall bedarf der weiteren Differenzierung: Wenn weder A noch B im Prozess die Abtretung vortragen, bleibt diese Tatsache für die Entscheidung durch ...
... Vorlage der Abtretungsvereinbarung genügen. In diesem Fall muss der Kläger auch auf Leistung an die Bank (nicht auf Leistung an sich selbst) klagen. Mit freundlichem Gruß Oliver S. am 20.12.2011, 10:16 Uhr : Videoposition: 00:00:05 zum Vortrag Archiv - LE 3: § 2 Partei Sehr geehrter Herr Oberheim, ich bin mir nicht sicher, wann in der Gerichtsklausur die gewillkürte Prozessstandschaft anzusprechen ist. Dazu folgender Beispielsfall: A fordert von B 1.000 €. Den Anspruch hat er aber bereits vor Verfassen der Klageschrift an C abgetreten. In der Abtretungsvereinbarung steht, ...
... auf mögliche Klausurkonstellationen. Vielen Dank und beste Grüße. K. Kaufmann Rainer Oberheim am 23.03.2011, 10:24 Uhr : zum Vortrag Archiv - LE 3: § 2 Partei Sehr geehrter Herr Scholz, Ich glaube, dass Sie den Unterschied zwischen Parteifähigkeit und Prozessführungsbefugnis richtig verstanden haben. Die Parteifähigkeit knüpft an die Person an, verlangt, dass diese Subjekt von Rechtsbeziehungen sein kann, dass sie also grundsätzlich und allgemein in der Lage sein muss, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Demgegenüber ...
... nicht bloß als Dritter. Wenn Sie von Ihren eigenen - zutreffenden - Definitionen von Prozess- und Postulationsfähigkeit ausgehen, sehen sie, dass die zweite eine Qualifikation der ersten ist. Ohne die Prozessfähigkeit kann ich vor keinem Gericht irgendwelche Prozesshandlungen vornehen, egal in welcher Form (schriftlich / mündlich) und egal in welcher Situation (innerhalb oder außerhalb einer mündlichen Verhandlung). Für das Verfahren vor dem Amtsgericht genügt die Prozessfähigkeit, jede prozessfähige Person kann dort Prozesshandlungen wirksam vornehmen. Vor den in § 78 ZPO genannten Gerichten kommt zum Erfordernis der Prozessfähigkeit die der Postulationsfähigkeit noch hinzu: Prozesshandlungen vornehmen kann hier nur, wer prozess- und postulationsfähig ist. Auch dies gilt unahängig von der Form der Prozesshandlung oder dem Stadium des Prozesses. ...
... Klage erheben dürfte, auf die Replik des Gegners eingehen etc. und erst bei der "Showtime" einen Anwalt bräuchte? Oder, anders gefragt: Was nutzt es einer Partei, wenn sie prozessfähig ist, aber nicht postulationsfähig? Welchen praktischen Nutzen bzw. welche praktische Relevanz hat dann die Prozessfähigkeit noch? Danke im Voraus! Sie machen das wirklich gut! (P.S.: Quellen der unter 1 und 2 genannten ...
... § 2 Partei Sehr geehrter Herr Oberheim, sehr geehrte Damen und Herren, in den Hausaufgaben zu dieser Lerneinheit werden Testfragen (2.1 - ...