Der Vortrag „ZPO Ref: § 29 – Alternative Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was sind die Voraussetzungen eines wirksamen prozessualen Anerkenntnisses?
Was ist der entscheidende Unterschied zwischen Klagerücknahme und Verzicht?
Bedarf es für die Klagerücknahme der Einwilligung des Beklagten?
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... Einseitiger übereinstimmender Vergleich, Anerkenntnis Urteilsverzicht, Klagerücknahme, Erledigungserklärung § 794 Nr.1 § 278 VI § 307 § 306 § 269 Doppelnatur: MatVertrag ProzVertrag Eins. ProzErkl ...
... Schluss der mündlichen Verhandlung an ihren streitigen Anträgen fest, so erlässt das Gericht ein streitiges Endurteil. ...
... Häufiger als der Verzicht durch den Kläger ist die Klagerücknahme, die nicht zu einer rechtskraftfähigen Entscheidung über die Hauptsache führt. Die Kosten hat regelmäßig der Kläger zu tragen (§ 269 III ZPO). Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung ...
... Möglich sind darüber hinaus eine Präambel, ein Widerrufsvorbehalt oder weitere Bedingungen (zum Beispiel in Form eines Erlasses bei fristgerechter Teilleistung). Schließen die Parteien in einem laufenden Rechtsstreit einen Vergleich, so handelt es sich zum einen um ein materielles Rechtsgeschäft (§ 779 BGB). ...
... unwirksam, so ist der Vergleich auch prozessual nie wirksam geworden, dann ist der ursprüngliche Rechtsstreit über den ursprünglichen Anspruch fortzusetzen. Führt der materiellrechtliche Mangel des Vergleichs nur zu einer Unwirksamkeit exnunc, so wird die Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses nur von einer ...