Der Vortrag „Abgrenzungstheorien und Mittäterschaft“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 2“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Merkmale kann man nach § 25 II StGB oder § 25 I Alt. 2 StGB zurechnen?
Wo ist eine Täterschaft nicht möglich?
Wonach grenzt die Lit. Täterschaft und Teilnahme ab?
Nach der Tatherrschaftslehre ist Täter...
Wer ist nach der Tatherrschaftslehre Teilnehmer?
Was trifft nach der Animus-Theorie zu?
Ist die extrem-subjektive Animus-Theorie noch vertretbar?
Berücksichtigt die heute von der Rspr. vertretene animus Theorie auch objektive Kriterien?
Wann empfiehlt sich das Trennungsmodell bei der Prüfung der Mittäterschaft?
Können rein vorbereitende Handlungen eine Mittäterschaft begründen?
Wie ist der Lit. zufolge das Konkurrenzverhältnis der §§ 303 I, 123 I StGB zu §§ 242, 243 I 2 Nr. 1, 2 StGB?
Welches sind die Argumente der h.M. für die funktionelle Tatherrschaftslehre i.V.m. der subjektiven Theorie?
Was liegt vor, wenn O den T bittet ihn zu töten, O aber überlebt?
T will sein Haus abbrennen lassen durch W, welcher geisteskrank ist, was T nicht weiß. Was liegt vor?
§ 243 StGB ist ...
Wie macht man sich strafbar, wenn man lediglich vorbereitend tätig wird?
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... 14 OWiG Dualistisches System Alleintäter = § 25 I Mittelbarer Täter ...
... bei: Fremdheit bei § 242 Sonderdelikte, § 28 Pflichtdelikte, § 28 Eigenhändige Delikte Obj. Tbm Subj. ...
... Geschehensablaufs Täter = wer als Schlüsselfigur des Geschehens die planvolllenkende oder mitgestaltende Tat- herrschaft besitz, somit die TB - ...
... oder Wissensherrschaft = mittelbarer Täter Funktionelle Tatherrschaft ...
... Täter = wer Tat als eigen will (animus auctoris) Teilnehmer wer Tat als ...
... von objektiven und subjektiven Kriterien zu ermitteln Gesamtwürdigung Subjektiv Eigenes Interesse am Taterfolg ...
... Bewusstes und gewolltes Zusammen- wirken auf Grund eines gemeinsamen Tatplans (gemeinsamer Tatentschluss), wobei sich jeder ...
... vorgehen soll. Bruno führt die Tat plangemäß aus. Während der Ausführung hat sich Lehmann ein ...
... mit Tatnächsten = Bruno Bruno ist nach allen Meinungen unproblematisch Täter, da er in eigener ....
... Tatherrschaftslehre Def. Tatherrschaft, Obj. Tatbeitrag, ausr. auch bloße Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlungen ...
... können dann MT begründen, wenn hinsichtlich des Anteils an der gem. TH der untere Schwellenwert ...
... T = Wer Tat als eigene will Gesamtabwägung subj. – obj. Grad des ...
... 2 und M2 werden dem Wesen der MT (Arbeitsteilung) besser gerecht Willensrichtung der Beteiligten entscheidet inwieweit dem einzelnen ...
... Vors bzgl. (1), (+) Zurechnungswille bzgl. (2) Zueignungsabsicht (+) II., III., (+) IV. § 243 I S.2 ...
... Zurechnung ist, dass Lehmanns Tatbeitrag - die Tatplanung - in der Vorbereitungsphase erbracht wurde und er während der ...
... jeder dargestellten Meinung, dass Ergebnis im konkreten Fall auf. Nur wenn die ...
... h.L. zum gleichen Ergebnis kommen. 11.2.1 Die „Animus-Theorie“ der Rspr. extreme-subjektive Theorie (Extreme-Animus Theorie). Die früher von der Rspr. vertretene extreme subjektive Theorie (frühere Rspr.) ist heute nicht mehr gesetzeskonform. Hiernach ist Täter derjenige, der die Tat als eigene will (animus auctoris). Teilnehmer ist derjenige, der die Tat als fremde will (animus socii). Konsequenz war, dass derjenige, der alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person erfüllt hat, Teilnehmer sein konnte, wenn er lediglich einen Teilnehmerwillen hatte (vgl. Badenwannen-Fall RG 74, 8s; Stachinskiy-Fall BGHSt 18, 87). Diese extreme Animus-Theorie, die die Abgrenzung über rein subjektive Kriterien vornahm, kann mittlerweile als überholt angesehen werden, da sie gegen den Wortlaut des § 25 I, Alt. 1 verstößt. Eingeschränkte Animus-Theorie (heutige Rspr.): Die Rspr. vertritt ...