Der Vortrag „Das Absehen von Strafe“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welchen Regelungszweck verfolgen Normen, die das Absehen von der Strafe anordnen?
Warum ist § 60 StGB keine Strafzumessungsregel?
Wann ist das Absehen der Strafe bei einem Täter, der in Tatmehrheit gemäß § 53 StGB einen Diebstahl gemäß § 242 StGB und eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB schuldhaft begangen hat, und dabei von einer schweren Folge betroffen ist, möglich?
Warum ist die schwere Folge objektiv zu bewerten?
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