Abstimmungen, Wahlen und Wahlrechtsgrundätze (Art. 20 II S. 2 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Abstimmungen, Wahlen und Wahlrechtsgrundätze (Art. 20 II S. 2 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsprinzipien und Staatsziele“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Wahlen der Demokratie
  • Wahlrechtsgrundsätze
  • Gleichheit der Wahl
  • Abstimmungen
  • Fallbeispiel: Wahlzwang
  • Falllösung: Wahlzwang

Quiz zum Vortrag

  1. allgemein
  2. geheim
  3. neutral
  4. mittelbar
  1. Mehrheitswahl
  2. Verhältniswahl
  3. Einzelwahl
  4. Bundestagswahl
  1. gleiche politische Mitwirkungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
  2. die Wahrnehmung der politischen Mitwirkungsmöglichkeiten durch die Wahlberechtigten zu erzwingen.
  3. den Bestand des aktuellen Parlaments zu sichern.
  4. dem Staat die Kontrolle über das Wahlverhalten der Bürger zu ermöglichen.
  1. eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen würde.
  2. eine Fraktion mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen würde.
  3. eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach ihrem Erststimmenergebnis zustehen würde.
  4. eine Partei mehr Zweitstimmen als Erststimmen erzielt.
  1. qualifizierte Mitgliedermehrheit.
  2. einfache Abstimmungsmehrheit.
  3. einfache Mitgliedermehrheit.
  4. doppelt qualifizierte Abstimmungsmehrheit.
  1. 598
  2. 595 + Überhangmandate
  3. 600
  4. 600 + Überhangmandate
  1. Nach dem Wahlgrundsatz der "Freiheit der Wahl" gibt es keinen Wahlzwang.
  2. Die "Freiheit der Wahl" gewährleistet nur sich frei für eine Partei zu entscheiden.
  1. Parteien mit 3 Direktmandaten von der Sperrklausel ausgenommen sind.
  2. man grundsätzlich 5% der abgegebenen gültigen Zweitwahlstimmen erhalten haben muss, um bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt zu werden.
  3. Parteien die in der letzten Legislaturperriode über 10 %der Sitze innehatten, haben einen Anspruch auf mindesetens 3 Sitze im neuen Parlament.
  4. Jedes Direktmandat führt unabhängig von der Sperrklausuel zu einem Sitz im Bundestag.

Dozent des Vortrages Abstimmungen, Wahlen und Wahlrechtsgrundätze (Art. 20 II S. 2 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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