Die Zulässigkeit der Abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2, 2a GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Zulässigkeit der Abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2, 2a GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Besondere verfassungsgerichtliche Verfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle
  • Antragsgegenstand
  • Antragsgrund
  • Fallbeispiel: Industrie- und Handelskammer
  • Falllösung: Industrie- und Handelskammer

Quiz zum Vortrag

  1. Ob eine Rechtsnorm mit höherrangigerem Recht vereinbart werden kann.
  2. Ob eine Rechtsnorm mit niederrangigerem Recht vereinbart werden kann.
  3. Ob eine Rechtsnorm mit speziellerem Recht vereinbart werden kann.
  4. Ob Gesetzesinitiativen mit bestehendem, höherrangigem Recht vereinbar sind.
  1. die Bundesregierung.
  2. die Landesregierung.
  3. ein Viertel der Mitglieder des Bundestages
  4. der Bundesrat.
  1. die Integrität der Rechtsordnung erhalten bleiben.
  2. Sichergestellt werden, dass die geltenden Normen mit dem höherrangigen Recht vereinbar sind.
  3. die Judikative nachträglich Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess bekommen.
  4. jedes Gesetz vor dem Inkrafttreten juristisch überprüft werden können.
  1. Nationale Rechtsnormen
  2. Indirekt kann auch ausländisches Recht geprüft werden wenn es eines Transformations- bzw. Umsetzungsgesetzes bedarf.
  3. Ausländische Rechtsnormen
  4. Normen des Unionsrechts

Dozent des Vortrages Die Zulässigkeit der Abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2, 2a GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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