Der Vortrag „Abwandlungen tatbestandlicher und Abwandlungen nicht tatbestandlicher Art“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Einführung und Systematik des Strafrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist eine Abwandlung nichttatbestandlicher Art?
Wo wird die Verwirklichung eines Regelbeispiels in der Klausur geprüft?
Worum handelt es sich bei einer Qualifikation?
Welche Aussagen trieffen im Zusammenhang mit selbständigen Abwandlungen tatbestandlicher Art zu?zu?
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