Der Vortrag „Die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen im Überblick“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welcher Rechtsbehelf kann gegen eine Verweisung aufgrund eines nicht eröffneten Verwaltungsrechtsweges erhoben werden?
Welche Konsequenz hat das Nichtvorliegen einer "besonderen Sachentscheidungsvoraussetzung" für die erhobene Klage?
Welche Konsequenz hat die unrichtige Bezeichnung der statthaften Klageart durch den Kläger für die von ihm erhobene Klage?
Bei welchen der folgenden Sachentscheidungsvoraussetzungen handelt es sich um eine allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzung, die für alle Klagearten gilt?
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