Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Freiheitsgrundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Persönlicher Schutzbereich
  • Darstellung des Grundrechtsträgers in der Öffentlichkeit
  • Der Schutzbereich
  • Fallbeispiel: Prinzessin Caroline

Quiz zum Vortrag

  1. das Recht am eigenen Wort und BIld.
  2. das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
  3. das Recht in Deutschland überall seinen Wohnsitz zu nehmen.
  4. das Recht auf Nichteingriffe in die Telekommunikation.
  1. Alle natürlichen Personen. Ob sich auch juristische Personen auf dieses Grundrecht berufen können, ist umstritten und wird nur in absoluten Ausnahmefällen bejaht.
  2. Alle natürliche Personen. juristische Personen können sich auf diese Grundrechte nicht berufen.
  3. Nur für juristische Personen, soweit diese im Bereich der Persönlichkeitsrechte tätig werden.
  4. Nur deutsche Staatsangehörige und uneingeschränkt jurisitische Personen.
  1. Art. 2 I GG an.
  2. Art.2 II GG an.
  3. Art. 1 I GG an.
  4. keine Schrankenregelung an. Aufgrund des Bezugs auf Art. 1 I GG kann das Recht nicht gerechtfertigt eingeschränkt werden.

Dozent des Vortrages Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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