Die Anfechtung einer baupolizeilichen Maßnahme (§§ 78 ff. LBauO Bln) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Anfechtung einer baupolizeilichen Maßnahme (§§ 78 ff. LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“.


Quiz zum Vortrag

  1. Die Gefahrenabwehr, um für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
  2. Die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens.
  3. Sie hat darüber zu wachen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden (Durchsetzung der Beachtung des Baurechts).
  4. Arbeitsrechtliche Überwachung der Bauträger und Bauherren.
  1. Sie kann (Ermessen) die teilweise Beseitigung der Anlagen anordnen.
  2. Sie kann (Ermessen) die vollständige Beseitigung der Anlagen anordnen.
  3. Sie kann die Anlage sofort abreißen lassen.
  4. Sie muss die Beseitigung der Anlage anordnen. Der Behörde kommt dabei kein Ermessen zu.
  1. Baubeseitigungsanordnung, § 80 S. 1 BauO Bln.
  2. Nutzungsuntersagung, § 80 S. 2 BauO Bln.
  3. Baueinstellungsanordnung, § 79 I S. 1 BauO Bln.
  4. Ingewahrsahmnahme, § 30 ASOG Bln.

Dozent des Vortrages Die Anfechtung einer baupolizeilichen Maßnahme (§§ 78 ff. LBauO Bln)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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