Das Widerstandsrecht (Art. 20 IV GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Widerstandsrecht (Art. 20 IV GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Grundrechte: Sonstige Gewährleistungen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Widerstandsrecht
  • Schutzbereiche
  • Praktische Probleme

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, da die Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 3 GG nicht vorliegen.
  2. Ja, da der Wortlaut des Art. 20 Abs. 4 GG keine Einschränkung enthält.
  3. Ja. da sich auch juristische Personen wehren können müssen.
  4. Nein, da dies dem gesetzgeberischen Zweck entgegen liefe.
  1. Nein, da es hierfür die üblichen Rechtsmittel und Verfahren (Gerichte, Neuwahlen etc.) gibt.
  2. Ja, da Art. 20 Abs. 4 GG gerade zu einem Widerstand gegen missliebige Gesetze ermächtigt.
  3. Ja, da es nur demokratisch gewählte Regierungen geben kann.
  4. Ja, da ansonsten Art. 20 Abs. 4 GG in der aktuellen deutschen Verfassungssituation Leerläufe.
  1. ist keine Rechtfertigung einer staatlichen Untersagung dieser möglich.
  2. ist zu prüfen, ob die staatliche Untersagung dieser gerechtfertigt ist.
  3. ist der Schutzbereich des Art. 20 Abs. 4 GG eröffnet.
  4. ist ein Eingriff in den Art. 20 Abs. 4 GG gegeben.

Dozent des Vortrages Das Widerstandsrecht (Art. 20 IV GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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