Der Vortrag „Die Mitwirkung in der Europäischen Union (Art. 23 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Internationale Bezüge des Grundgesetzes“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Aussagen treffen auf den Art. 23 GG zu?
Wird die Europäische Union durch den Art. 23 GG an die in dem Artikel formulierten Strukturprinzipien gebunden?
Was versteht man unter dem Prinzip der "begrenzen Einzelermächtigung"?
Wass passiert, wenn bei der Übertragung von Hoheitsrechten ein Verstoß gegen Art. 23 I 3 i. V. m. Art. 79 III GG vorliegt?
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