Der Vortrag „Die Pflege auswärtiger Beziehungen (Art. 32 und 59 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Internationale Bezüge des Grundgesetzes“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wer - Bund oder Länder - trägt die Kompetenz für die Pflege der auswärtigen Beziehungen?
Wie wird die "Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten" definiert?
Wenn Art. 32 Abs. 2 GG regelt, dass "vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, [...] das Land rechtzeitig zu hören [ist]", dann bedeutet dies, dass ...
Was ist Regelungskern des Lindauer Abkommens?
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