Die Streitkräfte (Art. 87a GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Streitkräfte (Art. 87a GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Die Staatsfunktionen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Streitkräfte (Art. 87a GG)
  • Der Begriff „Streitkräfte“
  • Verteidigung und Verteidigungsfall
  • Befugnisse der Streitkräfte (im Inneren)
  • Fallbeispiel: Der Auslandseinsatz
  • Falllösung: Der Auslandseinsatz

Quiz zum Vortrag

  1. Die ausschließliche Kompetenz zur Aufstellung, Organisation und Ausrüstung der Streitkräfte hat der Bund inne.
  2. Die ausschließliche Kompetenz zur Aufstellung, Organisation und Ausrüstung der Streitkräfte haben die Länder inne.
  3. Es besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung, militärische Streitkräfte aufzubauen und zu unterhalten.
  4. Es besteht die verfassungsrechtliche Berechtigung, militärische Streitkräfte aufzubauen und zu unterhalten.
  1. Bundeswehr
  2. Luftwaffe, Marine und Heer
  3. Bundepolizei
  4. Bundeswehrverwaltung
  1. Innerer Notstand
  2. Katastrophenhilfe
  3. Überforderung der Polizei
  4. Personenschutz von Mitgliedern des Bundestages oder Diplomaten anderer Nationen

Dozent des Vortrages Die Streitkräfte (Art. 87a GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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