Grundlagen zu Fahrlässigkeitsdelikten: Aufbauschemata und Unterschiede zwischen fahrlässigem Begehungs- und Unterlassungsdelikt von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Grundlagen zu Fahrlässigkeitsdelikten: Aufbauschemata und Unterschiede zwischen fahrlässigem Begehungs- und Unterlassungsdelikt“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Vorsätzliche Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Abgrenzung von aktivem Tun und Unterlassen
  • Unterschiede fahrlässiges Begehungs- und Unterlassungsdelikt
  • Prüfung der objektiven Zurechnung beim fahrlässigen Unterlassungsdelikt
  • Fallbeispiel: Verhängnisvolles Training
  • Falllösung: Verhängnisvolles Training

Quiz zum Vortrag

  1. Verkennung der Gefährlichkeit der tatbestandsmäßigen Umstände
  2. Verkennung einer effektiveren Handlungsmöglichkeit, um den Erfolg abzuwenden
  3. Verkennung von etwaigen Rechtfertigungsgründen
  4. Verkennung der eigenen Täterqualität
  1. § 229 StGB
  2. §§ 229, 13 I StGB
  3. §§ 223 I, 13 I StGB
  4. § 223 I StGB
  1. Auf der Schuldebene durch die Prüfung der individuellen Fahrlässigkeit
  2. Durch den Prüfungspunkt der objektiven Zurechnung
  3. Der Täter kann sich auf spezielle Rechtfertigungsgründe berufen
  4. An die Kausalität werden erhöhte Anforderungen gestellt
  1. Nach dem Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit
  2. Nach dem Kriterium der Aufwendung von Energie
  3. Nach der Tätervorstellung
  4. Nach der Art des Delikts, sodass beispielsweise ein Fahrlässigkeitsdelikt stets ein Unterlassungsdelikt darstellt
  1. Hypothetisch rechtmäßiges Alternativverhalten
  2. Schaffung einer rechtlich relevanten Gefahr
  3. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung
  4. Atypischer Kausalverlauf

Dozent des Vortrages Grundlagen zu Fahrlässigkeitsdelikten: Aufbauschemata und Unterschiede zwischen fahrlässigem Begehungs- und Unterlassungsdelikt

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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