Aussagedelikte: Überblick, Aufbau von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Aussagedelikte: Überblick, Aufbau“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Allgemein
  • Falsche Aussage
  • Zeitpunkt der Vollendung
  • Voraussetzungen

Quiz zum Vortrag

  1. Beihilfe
  2. Anstiftung
  3. Mittäterschaft
  4. Mittelbare Täterschaft
  1. Keine der genannten Antworten ist richtig.
  2. Kläger im Zivilverfahren
  3. Beklagter im Zivilverfahren
  4. Beschuldigter im Strafverfahren
  1. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse
  2. Notare
  3. Gerichte
  4. Die Polizei
  5. Die Staatsanwaltschaft
  1. Mit Vollendung des 18 Lebensjahres.
  2. Mit Vollendung des 16 Lebensjahres.
  3. Mit Vollendung des 14 Lebensjahres.
  4. Mit Vollendung des 21 Lebensjahres.
  1. Sie stellt die h.M. dar.
  2. Entsprechend der objektiven Aussagetheorie ist eine Aussage falsch, wenn sie mit dem wirklichen Geschehen nicht übereinstimmt, und sie der objektiven Wirklichkeit folglich widerspricht.
  3. Die objektive Aussagetheorie stellt auch das Verschweigen erheblicher Umstände unter Strafe.
  4. Die objektive Aussagetheorie ist gegenüber der subjektiven Aussagetheorie die Mindermeinung.
  5. Entsprechend der objektiven Aussagetheorie ist eine Aussage auch dann falsch, wenn sie nur in der Vorstellung des Täter nicht der Realität entspricht.
  1. Die Pflichtwidrigkeitstheorie weitet den Tatbestand des vorsätzlichen Aussagedeliktes aus, sodass entgegen der Ratio des § 161 StGB auch eine fahrlässige Begehung möglich ist.
  2. Die Pflichtswidrigkeitstheorie schränkt des Tatbestand der Aussagedelikte stark ein, indem zusätzlich zur Prüfung des subjektiven Tatbestandes auch eine Pflichtwidrigkeitsprüfung vorgenommen werden muss.
  3. Die Pflichtwidrigkeitstehorie schränkt den Tatbestand der Aussagedelikte entgegen der Ratio des § 161 StGB auf Fälle ein, in denen der Täter mit dolus directus 1. Grades handelt.
  4. Die Pflichtswidrigkeitstheorie weitet den Tatbestand der Aussagedelikte entgegen dem Art. 103 GG dergestalt aus, dass auch Stellen, die nicht zur eidlichen Vernehmung befugt sind, Adressaten einer Falschaussage sein können.
  1. Sagt der Täter ungewollt das Richtige ist das Rechtsgut der Aussagedelikte nicht gefährdet, dennoch wird er wegen Vollendung bestraft.
  2. Sagt der Täter ungewollt das Richtige ist das Rechtsgut der Aussagedelikte nicht gefährdet, dennoch wird er wegen Versuch bestraft.
  3. Sagt der Täter ungewollt das Richtige, wird er nicht bestraft, obwohl eine Bestrafung aufgrund des Gesinnungsunrechts geboten wäre.
  4. Sagt der Täter ungewollt das Richtige, wird der Täter nur wegen Versuchs bestraft, obwohl er nach seiner Vorstellung von der Tat alles zur Vollendung der Rechtsgutverletzung getan hat.
  1. Wenn der Richter in endgültiger Weise zu verstehen gibt, dass er von dem Zeugen keine weiteren Angaben erwartet
  2. Wenn der Richter den Zeugen endgültig entlassen hat
  3. Wenn der Täter nach seiner Vorstellung alles Erforderliche getan hat, um seine falschen Angaben glaubhaft zu machen
  4. Wenn der Zeuge die falschen Angaben gemacht hat bzw. seine falsche Aussage getätigt hat
  1. Mit Ende der Ableistung der Eidesformel.
  2. Soweit der Richter keine Fragen mehr an den Zeugen hat.
  3. Soweit keiner der Verfahrensbeteiligten mehr Fragen an den Zeugen hat.
  4. Mit Beginn der Ableitung der Eidesformel.
  1. Er hat sich nicht strafbar gemacht.
  2. Er ist gemäß § 24 I S. 1 StGB strafbefreiend vom Versuch des § 153 StGB zurückgetreten.
  3. Er hat sich wegen § 158 StGB nicht strafbar gemacht.
  4. Er hat sich gem. § 153 I StGB strafbar gemacht.
  1. Gefahr, durch wahre Aussage sich selbst oder einen Angehörigen (§ 11 I Nr. 1 StGB) zu belasten
  2. Handeln, um Gefahr der Bestrafung abzuwenden
  3. Gefahr für die jeweilige Person muss auch nach objektiver Betrachtungsweise vorliegen
  4. Die Entlastung der jeweiligen Person darf nicht durch andere Mittel erreicht werden können (mildestes geeignetes Mittel)

Dozent des Vortrages Aussagedelikte: Überblick, Aufbau

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... (vgl. AT 1. Sitzung): Schlichte Tätigkeitsdelikte, da bereits die falsche Angabe die Strafbarkeit begründet Abstrakte Gefährdungsdelikte, denn das Gericht muss den Aussagen nicht glauben ...

... Fahrlässigkeitstatbestand Spezielle Regelungen für die Beteiligung: § 159: Versuch der Anstiftung zu §§ 153, 156 StGB § 160: Verleitung zur Falschaussage Strafzumessung, Absehen von Strafe ...

... oder Beschuldigter im Strafverfahren!) b. Tathandlung: Falsche Aussage (d.h. nach h.M. objektiv nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmend = Objektive Aussagetheorie) Gegenstand der Aussage und der Wahrheitspflicht sind Mitteilungen über ...

... 1 2. Tätige Reue nach § 158 Aufbau § 153 A.TB 1.obj. TB a.Täter b.Tathandlung falsche Aussage ...

... zu § 153 hier auch Partei im Zivilprozess (§ 452 ZPO) Beschuldigte selbst kann nicht Täter sein b. Tathandlung (1) Falsche Aussage = § 153 ...

... nach § 158 Aufbau § 154 A.TB 1.obj. TB a.Täter b.Tathandlung falsche Aussage + Eidesleistung c.Adressat ...

... ist sich der Bedeutung eines Eides bewusst. Ist Z nach § 154 strafbar? Z ist aufgrund seines Alters nicht eidesmündig und durfte gem. § 60 Nr. 1 Alt. 1 StPO ...

... er den Angeklagten zur besagten Tatzeit am 1. Mai am Tatort gesehen hat. Hierauf wird Z vereidigt. In Wirklichkeit hat Z sich jedoch geirrt, er hat ...

... falsch, wenn sie mit dem wirklichen Geschehen nicht übereinstimmt, ihr Inhalt der objektiven Wirklichkeit also widerspricht. Auch das ...

... 16 I 2 Fahrlässigkeit ? § 161 ? Fahrlässigkeit nur bei § 154, nicht aber bei § 153 möglich Ein fahrlässiger Falscheid führt somit ...

... Aussagetheorie“ Eine Aussage ist falsch, wenn sie von dem Vorstellungsbild ...

... Widerspruch. Nach dieser Theorie liegt keine Falschaussage vor, sodass die §§ 153 und 154 nicht vorliegen. Auch ...

... Aussagende mit ihr seine prozessuale Wahrheitspflicht verletzt hat, er also nicht das Wissen wiedergibt, das er bei kritischer Prüfung ...

... keine pflichtwidrige Aussage voraus, Aus § 161 ergibt sich, dass eine Strafbarkeit hinsichtlich dieser ...

... kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen Fall: April, April Z gibt bei seiner Zeugenaussage an, er habe A am 1. Mai am Tatort gesehen, obwohl ...

... Der objektive Tatbestand des § 154 ist somit nicht verwirklicht. Da der Vorsatz des Z aber von der Falschheit seiner Aussage ausging, liegt ein ...

... zu unterschiedlichen Ergebnissen Meinung 2: Subjektive Aussagetheorie Diskrepanz zwischen Wort und Wissen, Wort 1. Mai ...

... sagedelikte nicht gefährdet wird. Dennoch kommt die subjektive Theorie, wie das Bsp. zeigt, zur Strafbarkeit wegen Vollendung. Wie wäre es, wenn T nicht vereidigt ...

... ihn gerichtet werden und der Richter in endgültiger Weise zu erkennen gibt, dass er von dem Zeugen/Sachverständigen keine weiteren Angaben zum Vernehmungsgegenstand erwartet. Achtung: ...

... Beginn der Eidesformel, nicht mit Beginn der Falschaussage Vollendung mit Abschluss der Eidesformel Problem Voreid / Nacheid Im Straf- und OWiG-Verfahren ist nach § 59 StPO Nacheid vorgeschrieben. Bei einem SV im Zivilprozess ...

... Nacheid Im Straf- und OWiG-Verfahren ist nach § 59 StPO Nacheid vorgeschrieben. Bei ...

... seine bisherigen Angaben und sagt jetzt wahrheitsgemäß aus. Bestimmt sich der Rücktritt (Tätige Reue) im Bsp. nach § 24 oder liegt eine ...

... 1. Verhandlungstag abschließend vernommen worden. Am 2. Verhandlungstag wird Z erneut vernommen und sagt wieder die Unwahrheit. Dann überlegt er es sich ...

... 157 Abs. 1 StGB) 1. Berichtigung: Zurücknahme der früheren, falschen Aussage und Ersetzung durch richtige. 2.Rechtzeitigkeit, Abs. 2 Entscheidung: die Instanz abschließende Sachentscheidung Nachteil: materieller Nachteil oder ...

... und ist somit nach der Schuld zu prüfen Wortlaut des § 157 = Anwendbar nur auf §§ 153, 154 nicht anwendbar für ...

... Gefahr abzuwenden Aufgrund der Formulierung „um abzuwenden“ wird auf eine Absicht des Täters abgestellt d.h.: Maßgeblich ...

... 11 I Nr. 1) belasten müssen Freundin F sagt vor Ermittlungsrichter falsch aus, um ihren Freund zu entlasten § 153 (+) § 157 ? (keine Erweiterung ...

... muss vor Falschaussage begangen sein (Ausreichend dann jede Straftat (etwa §§ 164; 258; 154, ...