Begriff, Bedeutung und Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 I, Art. 28 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Begriff, Bedeutung und Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 I, Art. 28 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsprinzipien und Staatsziele“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Sozialstaatsprinzip
  • Sozialstaatsprinzip
  • Verteilung der staatlichen gesetzgebungskompetenzen
  • Unterschied zw. Sozialversicherung und Sozialhilfe
  • Fallbeispiel: Geburtenf rderung
  • Falllösung: Geburtenförderung

Quiz zum Vortrag

  1. Aus Art. 1 I iVm Art. 20 I GG
  2. Nur aus Art. 1 GG
  3. Nur aus Art. 20 I GG
  4. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, das BVerfG hat das Recht auf Gewährleistung des Existenzminimus festgelegt.
  1. Der Hilfsbedürftige hat idR keinen unmittelbaren Anspruch auf Leistung, sondern einen Anspruch auf Gewährung eines gesetzlichen Anspruchs.
  2. Jeder Hilfsbedürftige hat einen unmittelbaren Anspruch auf Leistung aus Art. 1 GG.
  3. Jeder Hilfsbedürftige hat einen unmittelbaren Anspruch auf Leistung gegen die Bundesregierung aus Art. 1 I iVm Art. 20 I GG.
  4. Der Hilfsbedürftige hat idR einen unmittelbaren Anspruch auf Leistung gegen den Sozialhilfeträger aus Art 1 I iVm Art. 20 I GG.
  1. das Bevölkerungswachstum
  2. die Armut der Arbeiterklasse
  3. der bürgerliche Rechtsstaat
  4. die Notwendigkeit der Herstellung rechtlicher Gleichwertigkeit mit den oberen Klassen aufgrund der Zunahme der arbeitenden Bevölkerung
  1. Das Sozialstaatsprinzip ist neben den anderen Prinzipien durch Artikel 79 III GG geschützt.
  2. Das Sozialstaatsprinzip ist neben den anderen Prinzipien durch Artikel 20 III GG geschützt.
  3. Das Sozialstaatsprinzip ist neben den anderen Prinzipien durch Artikel 19 GG geschützt.
  4. Das Sozialstaatsprinzip ist neben den anderen Prinzipien durch Artikel 79 I GG geschützt.
  1. 1949
  2. 1918
  3. 1883
  4. 1919

Dozent des Vortrages Begriff, Bedeutung und Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 I, Art. 28 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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