Die Begründetheit des Antrags nach § 80 V VwGO von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Begründetheit des Antrags nach § 80 V VwGO“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Vorläufiger Rechtsschutz bei Gericht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Begründetheit des Antrags nach § 80 V S. 1 Var. 1 VwGO
  • Begründetheit des Antrags nach § 80 V S. 1 Var. 2 VwGO
  • Fallbeispiel: Faszination Körper
  • Falllösung: Faszination Körper

Quiz zum Vortrag

  1. soll
  2. hat
  3. kann
  4. ist
  1. Folgenabschätzung
  2. Möglichkeitsvergleich
  3. Alternativabschätzung
  4. Kausalität
  1. I. Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache II. Materielle Interessenabwägung
  2. I. Ermächtigungsgrundlage II. Rechtsfolge
  3. I. Formelle Interessenabwägung II. Materielle Richtigkeit
  4. I. Formelle Interessenabwägung II. Materielle Intressenabwägung
  1. 1. Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts 2. Verletzung des Antragstellers in seinen Rechten
  2. 1. Rechtmäßigkeit der aufschiebenden Wirkung 2. Verletzung des Antragsgegners in seinen Rechten
  3. 1. Formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts 2. Verletzung der Rechte Dritter"
  4. 1. Formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung 2. Formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung des Verwaltungsaktes
  1. I. Formelle Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung II. Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache III. Materielle Interessenabwägung
  2. I. Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache II. Materielle Interessenabwägung
  3. I. Formelle Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung II. Materielle Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung
  4. I. Formelle Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung II. Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache III. Verhältnismäßigkeit

Dozent des Vortrages Die Begründetheit des Antrags nach § 80 V VwGO

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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