Der Vortrag „Die Beschuldigtenvernehmung: Verbotene Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Die Ermittlungsmaßnahmen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Vernehmungsmethoden sind verboten?
Welche Mittel dürfen dem Beschuldigten in der Beschuldigtenvernehmung verabreicht werden?
Welche Folge hat die Anwendung von verbotenen Vernehmungsmethoden?
Wann ist von dem Einsatz einer verbotenen Vernehmungsmethode auszugehen?
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