Der Vortrag „Die Beseitigungsanordnung (§ 80 LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Form der Illegalität ist erforderlich, um eine Beseitigungsanordnung erlassen zu können?
Wie lassen sich auf andere Weise, im Sinne des § 80 S. 1 BauO Bln, rechtmäßige Zustände herstellen, wenn fomelle Illegalität besteht, das Vorhaben aber materiell genehmigungsfähig ist und das Vorhaben bereits abgeschlossen ist?
Was ist die grundsätzliche Rechtsfolge, wenn der Tatbestand des § 80 S. 1 BauO Bln erfüllt ist.
Was ist die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Abrissverfügung?
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