Der Vortrag „Betrug und Untreue“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Materielles Strafrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Aufgabe hat das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Vermögensverfügung?
Ist der strafrechtliche Begriff der Vermögensverfügung mit dem Verfügungsbegriff des BGB identisch?
Wonach grenzt man Diebstahl und Betrug ab?
Setzen ein Forderungsbetrug und ein Sachbetrug ein Verfügungsbewusstsein voraus?
Wonach bestimmt sich nach der Rspr. der Vermögensbegriff?
Setzt ein Vermögensschaden eine reale Vermögenseinbuße voraus?
Kann bei Vertragsabschluss schon ein Betrug vorliegen?
Ein Dealer verkauft T Milchpulver als Heroin. Warum hat sich T nach BGH, der daraufhin seinen Dealer zusammenschlägt, um das bereits bezahlte Geld zurückzuholen, nicht eines Raubes schuldig gemacht?
Liegt nach BGH ein Betrug vor, wenn der zahlungsunwillige T vom Dealer unter Vortäuschung seiner Zahlungswilligkeit Drogen erhält?
Liegt ein Betrug vor, wenn T einen Computer der tatsächlich einen Marktwert von 500 € hat für 500 € verkauft, wenn er dabei allerdings vortäuscht, er sei als Sonderangebot um 200 € reduziert?
Ein individueller Schadenseinschlag und damit ein Schaden im Sinne von 263 StGB kommt nach BGH wann in Betracht?
Kann nach BGH von T ein Betrug angenommen werden, wenn er einen von D geliehenen Gegenstand an den gutgläubigen O veräußert?
Ist eine Vermögensbetreuungspflicht nach h.M. Voraussetzung für die Missbrauchs- und Treuebruchsalternative?
Ist der Täter straflos, wenn bei der Missbrauchsalternative das Innenverhältnis unwirksam ist?
Wie wirkt es sich bei der Einwilligung zu Risikogeschäften aus, wenn der Täter den Geschädigten nicht ausreichend aufgeklärt hat?
Wie legt die herrschende Meinung das unbefugte Verwenden von Daten im Sinne von § 263 a StGB aus?
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... 1.1 Aufbau TB1. Täuschungshandlungen, Vorspiegeln, ausdrückl. od. konkludent Entstellen, Unterdrücken von Tatsachen, tun Unterlassen ...
... Vermögensschaden 5. Subj. TB Vorsatz, d.e. B-abs., d.d.I. Abs. gerichtet auf Vermögensvorteil...
... Tatsachen: Zahlungswilligkeit, Erfüllungsbereitschaft, Problem: Fehlüberweisung / Fehlbuchung Unterdrücken als Unterlassen GS Gebrauchtwagenhändler aus T+G Klage auf Eigennutz, Problem: Ausnutzung ...
... Sachbetrug erforderlich (ansonsten würde die dem Betrug immanente Selbstschädigung entfallen)...
... Seite zu trennen V-schaden: Geld stinkt nicht. Der vermeintliche Auftragsgeber K tötet im Auftrag von A den O...
...Betrug ist daher auch beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln möglich: Käufer schlägt Verkäufer ...
...(3) auf Grund der Verpflichtung nicht mehr ausreichend Mittel vorhanden sind, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbindlichkeiten...
... Pkw E Bruno Händler Makeltheorie heute H.M. Schaden iFeiner konkreten Vermögensgefährdung = nicht unerhebliches Prozessrisiko Einzelfallabwägung ...
... Schaden = konkrete V-gefährdung, Vergleich wechselseitige Forderungen, unechter Erfüllungs- 263 T = wirkt fort I = wirkt fort Verfügung = Zahlung Schaden = Reale Werteinbuße Vergleich Preis und Ware ...
...Verfügung = Schaden, auch bei Ansprüchen und Rechten die auf Grund der Täuschung entstanden sind z.B. Schadensersatz- u. Bereicherungsansprüche...
...Schaden muss zum Zwecke des Vortäuschen eines Versicherungsfalles herbeigeführt worden sein...
...Innenverhältnis beschränkt, Dritter Außenverhältnis unbeschränkt Nachteil für Vermögensträger Missbrauch = Handeln ...
...I. TB 1. Missbrauch einer Befugnis a. InnerverhältnisProblem: Unwirksam, R-schein, Gutglaubensschutz Beschränkung ...
... Gesellschaftsrechtliche Organe Aus behördlichem Auftrag: Berufung in ein öffentliches Amt mit nach öffentlichem Recht geregelter Vertretungsbefugnis. ...
... Details Problem: Unwirksamkeit des Innenverhältnis oder Schadenseintritt durch Gutglaubenserwerb ...
... Zunächst läuft alles mit gewinnbringenden Aktienan- und verkäufen gut. ...
...Die Pflichtwidrigkeit des Handelns, also der Befugnis- missbrauch bzw. die Treuepflichtverletzung ist Tbm beider Alternativen. ...
... Tatbestandsschließendes Einverständnis Lehmann Brothers Fall: Hier: Keine entsprechende Aufklärung, ...
... TB Tatbestand Vermögensträger Täter: Rechtliche Vermögensbetreuungspflicht kraft Ges, RG, beh. Auftrag ...
... Bruno zahlt mit seinem guten Namen (AE) AE Lokal Roma, eigenständiger Vertrag ...
... durch AGB beschränkt b. Außenverhältnis unbeschränkt c. Missbrauch (+)2. V-nachteil (+) 3. Vbpflicht ...
... 1.Berechtigter Karteninhaber, 2. Missbrauch der Möglichkeit einen anderen zur Zahlung zu verpflichten = Handeln im Rahmen des rechtl. Könnens. ...
... § 266b anwendbar Funktion 2 : Im POZ Verfahren (Point ofsales ohne Zahlungszusage) Onlineprüfung nur, ob Karte gesperrt oder frei ist Bonität wird nicht geprüft ...
... Verwendung unrichtiger/unvollständiger Daten, unbefugte Datenverwendung, unbefugte Einwirkung auf Ablauf 2. Zwischenfolge: Beeinflussung ...
... Vergleichbar mit Sparbuch, anders wenn T Karte nach Benutzung wegwirft Rspr. Tatmehrheit zu § 263a. ...
... § 263 a I.TB 1. Unbefugte Datenverwendung Problem: Auslegung Meinung 1- computerspezifische Auslegung ...
... § 263 a soll Lücke schließen. ...
... Einfluss auf Ablauf: V-schaden, Fraglich nur, ob unbefugte Verwendung vertragsspezifische Auslegung. ...
... Mausi-Schatzi Fall § 263, § 263 a I. TB Betrugsspezifische Auslegung (hM) Täuschungsäquivalenz gegenüber Bankangestellten? ...
... T kann somit nicht Täter sein § 266 MB/TB- TB I. TB 1. ...
... Karteninhaber überzieht sein Konto § 263 a I. TB 1. Unbefugte Datenverwendung - betrugsspez. Auslegung. M1 = Müsste Angest. über Guthaben / Rückzahlungswillen täuschen. ...
... 2. Missbrauch Handeln iRd rechtl. Könnens unter Überschreitung des rechtl. Dürfens Problem: Hausbank = 2 Partnerverhältnis ...
... S3 Brunos Selbstmissbrauch Berechtigter Karteninhaber überzieht sein Konto Prüfung zum Nachteil der Drittbank § 266 b I. TB 1. ...
... Brunos Selbstmissbrauch: Berechtigter Karteninhaber überzieht sein Konto: Prüfung ...
... soweit Konto und Karte mittels gefälschtem Ausweis erlangt wird Frühere Rspr.: § 263: da konkrete Vermögensgefährdung Kehrtwende der Rspr . NStZ 2009, ...