Der Vortrag „Betrug: Aufbau, Details, Abgrenzung“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Aufgabe hat das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Vermögensverfügung?
Welche objektiven Tatbestandsmerkmale hat der § 263?
Welche Täuschungshandlungen sind i.R.d. § 263 möglich?
Was sind Tatsachen?
Was erfordert die Bereicherungsabsicht i.R.d. § 263?
Ist der strafrechtliche Begriff der Vermögensverfügung mit dem Verfügungsbegriff des BGB identisch?
Wonach grenzt man Diebstahl und Betrug ab?
Was ist ein Eingehungsbetrug?
Kann ein Zivilurteil eine Vermögensverfügung darstellen?
Setzen ein Forderungsbetrug und ein Sachbetrug ein Verfügungsbewusstsein voraus?
Wie stelle ich einen Vermögensschaden fest?
Welche Vermögensbegriffe existieren?
Wie definiert sich der herrschende juristisch-ökonomische Vermögensbegriff?
Wie definiert sich der juristische Vermögensbegriff?
Wie definiert sich der wirtschaftliche Vermögensbegriff?
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... 1. Aufbau: 1. Täuschungshandlungen Vorspiegeln, ausdrücklich oder konkludent; Entstellen, Unterdrücken von Tatsachen; Tun Unterlassen ...
... Tatsachen auch innere Tatsachen, Zahlungswilligkeit, Erfüllungswilligkeit. Problem: Fehlüberweisung / Fehlbuchung, Unterdrücken als Unterlassen, GS Gebrauchtwagenhändler aus T+G Klage auf Eigennutz ...
... nur bei Sachbetrug erforderlich (ansonsten würde die dem Betrug immanente Selbstschädigung entfallen und zudem ...
... da sittenwidrige Arbeitsleistung nicht in Geld messbar ist. Das vermeintliche Heroin. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch derjenige an seinem Vermögen geschädigt wird, der eine Geldleistung im Rahmen eines verbotenen oder sittenwidrigen Geschäfts erbringt, ohne die vereinbarte Gegenleistung zu erhalten. Betrug ist daher auch beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln möglich. Käufer ...
... eingegangene Verpflichtungen z.B. Kreditaufnahme zu Maßnahmen genötigt wird, die das Vermögen beeinträchtigen, (3) auf Grund der Verpflichtung nicht mehr ausreichend Mittel vorhanden sind, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ...
... Der verliehene Pkw E Bruno Händler Makeltheorie heute: H.M. Schaden in Form einer konkreten Vermögensgefährdung = nicht unerhebliches ...