Der Bundeskanzler (Art. 63 ff. GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Bundeskanzler (Art. 63 ff. GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bundeskanzler
  • Wahl des Bundeskanzlers
  • Organisations- und Personalgewalt des Bundeskanzlers
  • Fallbeispiel: Vertrauensfrage
  • Falllösung: Vertrauensfrage

Quiz zum Vortrag

  1. Der Bundeskanzler bestimmt die Bundesminister.
  2. Der Bundeskanzler ernennt die vom Bundestag gewählten Minister.
  3. Der Bundeskanzler bestimmt über Anzahl und Art der Ministerien.
  4. Der Bundeskanzler bestimmt die Minister für die im GG festgelegten Ministerin.
  1. Teil der ausführenden Gewalt (Exekutive)
  2. Teil der gesetzgebenden Gewalt (Legislative)
  3. Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative)
  4. Der Bundeskanzler vereinigt alle drei Staatsgewalten
  1. Art. 68
  2. Art. 67
  3. Art. 65
  4. Art. 69
  1. Der Bundestag
  2. Der Bundeskanzler wird direkt vom Volk gewählt.
  3. Der Bundesrat
  4. Die Bundesversammlung
  1. Richtlinienkompetenz
  2. Organisations- und Personalgewalt
  3. Kollegialprinzip
  4. Ressortprinzip

Dozent des Vortrages Der Bundeskanzler (Art. 63 ff. GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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