Die Kompetenzen des Bundespräsidenten, insbes. das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten (Art. 82 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Kompetenzen des Bundespräsidenten, insbes. das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten (Art. 82 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Kompetenzen des Bundespräsidenten
  • Prüfungsrecht des Bundespräsidenten
  • Weitere Kompetenzen des Bundespräsidenten
  • Fallbeispiel: Die Bundestagswahl
  • Falllösung: Die Bundestagswahl

Quiz zum Vortrag

  1. Er fertigt das Gesetz aus und verkündet es.
  2. Er leitet die Gesetzesinitiative ein.
  3. Er ist bei der Beschlussfassung im Bundesrat und Bundestag beteiligt.
  4. Gar nicht.
  1. Ja, aber es ist auf evidente Verstößt beschränkt.
  2. Ja, er hat volles Prüfungsrecht.
  3. Nein, er hat kein materielles Prüfungsrecht.
  4. Ja, er hat sogar eine Pflicht die materielle Verfassungsgemäßheit vollumfänglich zu Prüfen.
  1. Der Bundespräsident ist nicht bei Vertragsverhandlungen beteiligt, einzig allein bei der Ratifikation der Verträge
  2. Er ist bei der Ausgestaltung völkerrechtlicher Verträge beteiligt und ratifiziert diese.
  3. Der Bundespräsident hat ausschließlich eine repräsentatiive Funktion gegenüber dem deutschen Volk und mit Völkerrechtlichen Verträgen gar nichts zu tun.
  4. Der Bundespräsident ist als einziger ermächtigt völkerrechtliche Verträge inhaltlich auszugestalten und abzuschließen.

Dozent des Vortrages Die Kompetenzen des Bundespräsidenten, insbes. das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten (Art. 82 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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