Der Vortrag „Die Kompetenzen des Bundespräsidenten, insbes. das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten (Art. 82 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie wird der Bundespräsident im Gesetzgebungsverfahren beteiligt?
Steht dem Bundespräsidenten ein materielles Prüfungsrecht von Gesetzen vor der Ausfertigung zu?
Der Bundespräsident vertritt als Staatsoberhaupt die Bundesrepublik nach außen. Ist er auch bei Abschlüssen von völkerrechtlichen Verträgen beteiligt?
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