Der Vortrag „Die Datenerhebungsgeneralklausel (§§ 18 ff. ASOG Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Spezielle Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wo ist der Begriff der "Datenerhebung" geregelt?
Welches Beispiel ist nicht unter die Datenerhebung zu fassen?
Sind in allen Länder Datenerhebungsspezialbefugnisse geregelt?
Welche Gefahr ist erforderlich, um eine Datenerhebung zu rechtfertigen?
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