Die einstweilige Anordnung (§ 32 BVerfGG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die einstweilige Anordnung (§ 32 BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Sonstige verfassungsgerichtliche Verfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einstweilige Anordnung
  • Die einstweilige Anordnung – Prüfungsschema
  • Definition "Echte Nachteilsabwägung"
  • Fallbeispiel: Sitzplatzvergabe
  • Falllösung: Sitzplatzvergabe

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens für den Antragsteller unzumutbar ist.
  2. Wenn im Hauptsachverfahren bereits seit einem Jahr verhandelt wird und kein Verfahrensende in Sicht ist.
  3. Wenn der Antragsgegenstand zeitnah Wirkung entfaltet.
  4. Wenn ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens zu einem nicht oder schwer wieder gut zu machenden Zustand führen würde.
  1. keine Frist vorgesehen.
  2. eine Frist von einem Jahr vorgesehen.
  3. eine Verfristung anzunehmen, wenn der Antragsteller nicht baldmöglichst nach Absehbarkeit unreparabler Schäden im Hauptsacheverfahren den Antrag gestellt hat.
  4. die Frist für das Hauptsacheverfahren zu beachten. Ist dieses verfristet, so folgt dem auch der Antrag auf einstweilige Anordnung.
  1. das Hauptsachverfahren evident unzulässig ist.
  2. die Entscheidung in der Hauptsache zu spät käme und der Antragsteller keine andere Möglichkeit hat, ausreichend Rechtsschutz zu erlangen.
  3. das Hauptsachverfahren zulässig ist.
  4. das Hauptsachverfahren begründet wäre.

Dozent des Vortrages Die einstweilige Anordnung (§ 32 BVerfGG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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