Der Vortrag „Qualifikationen: Dienstwaffenträger, Taschenmesser, Scheinwaffe, Bandentat“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Worin liegt ein gemeinsames Problem aller Qualifikationen des Diebstahls und des Raubes?
Aus welchen Komponenten besteht das Merkmal "Beisichführen" i.S.d. § 244 I Nr. 1a?
Was ist ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 I Nr. 2?
Was ist ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 244 I Nr. 1a?
Wann ist die Auslegung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug unproblematisch?
Unter welche Qualifikation kann eine Salzsäureflasche fallen, in der sich nur Wasser befindet?
Worin unterscheidet sich der § 250 I Nr. 1b vom § 250 I Nr. 1a?
Kann eine Familie oder ein Ehepaar eine Bandentat nach §§ 244 I Nr. 2, 244a, 250 I Nr. 2 begehen?
Kann der abwesende Bandenchef nach h.M. Mittäter einer Bandentat sein, wenn er selbst nicht am Tatort anwesend ist?
A, B und C haben sich zu einer Bande zusammengeschlossen. Sie beschließen am nächsten Tag bewaffnet eine Tankstelle zu berauben. Haben sie sich bereits strafbar gemacht?
Warum verlangt die h.M. mittlerweile mindestens 3 Personen, um eine Bande anzunehmen?
Welche Merkmale erfüllt eine Bande?
Welchen Vorsatz benötigt man bzgl. des Beisichführens bei §§ 244, 250 I Nr. 1a?
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... Fall: Der auf Streife befindliche Polizist P wird von der Einsatzzentrale zu einem Haus geschickt, in das gerade eingebrochen worden ist. Die Bewohner sind in ...
... Dienstverpflichtung kann nicht unrechtserhöhend wirken. T kann keinen GTB begehen, denn dann müsste er ...
... I Nr. 1a Problem: Polizist als Täter § 250 I ...
... nahm drei Flaschen Whiskey aus einem Regal, ging einen Gang weiter, entfernte dort mit dem Messer die Sicherungsetiketten und verließ das Geschäft, ...
... 224 I Nr. 2 entnommen. Er war der Ansicht, auf die zu dieser Vorschrift entwickelten Auslegungskriterien könne auch bei der Interpretation des wortlautgleichen Tatbestandsmerkmals des § 244 Abs. 1 Nr. ...
... zu können + Verwendungsvorsatz § 224 I Nr. 2 § 244 I Nr. 1a. Nur Beisichführen ...
... Problem: Auslegung Taschenmesser als gefährliches Werkzeug M1: Objektiver Ansatz: Vgl. mit Waffe - nicht frei ...
... muss eine Verwendungs-„Absicht“ hinzutreten: Täter hat Mitführungswille und Verwendungsvorbehalt, Täter muss das Werkzeug ...
... Absage (= Widerspruch zum Wortlaut). Maßgeblich sind objektive Kriterien: Messer, die nicht ohnehin als Angriffs- oder Verteidigungsmittel konstruiert sind und wie etwa Spring-, Fall-, Faust- oder Faltmesser, die zu den Waffen im technischen Sinne ...
... Taschenmesser ausgeht, ist deshalb nicht in einem Umfang geringer als diejenige von sonstigen Messern mit einer vergleichbar langen feststehenden Klinge, dass nach dem Zweck der Norm eine unterschiedliche Bewertung gerechtfertigt wäre. Bei solchen ...
... Fall: Der Schweizer Kaufhausdieb Vgl BGH 2008 NJW 08, 2861. Vorlagesache an BGH. BGH hat Vorlage nicht angenommen, weil Vorlage vor. nicht vorlagen. Kein d.e. ...
... T kommt es gerade darauf an, mit Mittel oder Werkzeug einen geleisteten od. erwarteten Widerstand zu brechen ...
... ungeladene Waffe - Problem: Labellostiftfall, Plastikrohrfall, Scherenfall. Auffassung des Gesetzgebers war, offensichtlich von ihrem äußeren Erscheinungsbild, ungefährliche Gegenstände aus dem ...
... fortgesetzten Begehung von §§ 242, 249. Gewisse Dauer unbestimmte Anzahl Merkmal iSv § 28 II ...
... 2 andere Bandenmitglieder Tat ausführen. M1: Merkmal iSv § 28 II Aktionsgefahr für Opfer nur bei eigener Tatortanwesenheit. M2: Tatbezogenes Merkmal normale Zurechnung nach ...
... M1: Aktionsgefahr für Opfer nur soweit mindestens 2 vor Ort sind. M2: Gesetz sagt nicht, dass alle Bandenmitglieder Tat begehen ...