Der Vortrag „Eidesstattliche Versicherung / Teilnahme bei Aussagedelikten“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche der folgenden Handlungen können im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Tathandlung iSd § 156 StGB darstellen?
Wer ist im Zivilverfahren für die Forderungsvollstreckung zuständig?
Weshalb kann ein Urteil eine Vermögensverfügung darstellen?
Was charakterisiert im Wesentlichen den Dreiecksbetrug (§ 263 I StGB)?
Auf wessen Seite, bzw. in wessen Lager steht das Gericht im Zivilverfahren?
Welche der folgenden Aussagen über das Versäumnisurteil (§§ 330, 331 ZPO) sind wahr?
Kann eine Strafbarkeit nach § 160 StGB neben einer Anstiftung zur Falschaussage in Betracht kommen?
Welche Voraussetzungen werden an die Tathandlung des Verleitens in § 160 StGB gestellt?
Was zeichnet die Sorgfaltspflichtverletzung in § 161 StGB aus?
Wann kann dem Zeugen im Rahmen der Problematik des fest eingewurzelten Erinnerungsbildes nach h.M. eine Sorgfaltspflichtverletzung gem. § 161 StGB vorgeworfen werden?
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... werden können, dienen als wichtiges Beweismittel zur Glaubhaftmachung tatsächlicher Behauptungen im Zivil- und Strafprozess (vgl. §§ 294, 920 II, 936 ZPO; §§ 45 II, 56, 74 III StPO). ...
... prozessualen Wahrheitspflicht bei der eidesstattlichen Versicherung bestimmt sich nach der Eigenart ...
... Falsch ist die Versicherung an Eides statt, soweit das Vermögensverzeichnis unvollständig oder sonst unrichtig ist (§ 807 II ZPO). ...
... m Zivilprozess, im Verfahren nach FGG, nach §§ 65 ff. PatentG, im Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren sind eidesstattliche Versicherungen überall dort zulässig, wo das Gesetz die ...
... Zuständigkeit zur Abnahme von eV überhaupt, s.a. § 162 II - Befugnis auch zur Abnahme im konkreten Verfahren und über den jeweiligen ...
... zu einer Falschaussage in einem Zivilprozess überredet. Hierbei haben L und B nicht mit einer Vereidigung des B gerechnet. B soll auf seine Aussage ...
... ist Anstifter zu § 153. Anstiftung zu § 154 scheitert am Vorsatz. Möglich wäre aber eine Beihilfe zum Meineid. Eine Beihilfe durch Unterlassen ist möglich, soweit nach § 13 eine Rechtspflicht ...
... Vorverhalten (Anstiftung zur Falschaussage) in die Gefahr eines Meineides gebracht. L hätte in der Verhandlungspause seiner Rechtspflicht nachkommen können. B = §§ 153, 154 L = §§ 153, ...
... Falschaussage, § 159 Zweck: Erweiterung von § 30 I auf Vergehen der §§ 153, 156. Vorprüfung: keine vollendete Anstiftung (§ 26 StGB)...
... Aufgrund der geringen Strafandrohung geht die h. M. davon aus, dass § 160 nur eine Ergänzungsfunktion besitzt. § 160 kommt daher nur zur Anwendung, ...
... Entlastungszeugen, von dem er weiß, dass dieser ein äußerst schlechtes Erinnerungsvermögen hat. A geht davon aus, dass Z gutgläubig vor Gericht falsch aussagen wird, und ggf. sogar vereidigt wird...
... verleitet, wer den Willen des anderen beeinflusst. Eine solche Einwirkung auf den Willen kann durch jedes beliebige Mittel (Täuschung, Ausnutzen eines bestehenden Irrtums, Drohung) erfolgen. ...
... Subjektiver TB: der Vorsatz muss darauf gerichtet sein, eine objektiv falsche Aussage zu veranlassen. Nach h. M. muss darüber hinaus beim ...
... In der Hauptverhandlung wird Z hinsichtlich seiner Aussage vereidigt. § 154: auf Grund der objektiven Aussagetheorie ist der objektive Tatbestand erfüllt. Gemäß § 16 I entfällt der ...
... § 161 Aufbau, § 161 I. TB 1.Falsche Aussage und Eid oder falsche EV...
... Schuldfähigkeit 2. (potentielles) Unrechtsbewusstsein 3. subjektive Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit ...
... richtigen Sachverhalt anzustrengen, um das Erinnerungsbild zu verbessern. Problem: fest eingewurzeltes falsches Erinnerungsbild. Geht Zeuge fest von seinem Erinnerungsbild aus, muss er auf äußere Hilfsmittel und tatsächliche Anhaltspunkte zurückgreifen, da bei solch ...