Der Vortrag „Exkurs: Die eigene Glaubens- und Gewissensfreiheit als Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Aussagen treffen auf das StGB zu?
Was ist eine Gewissensentscheidung?
Aus Matthäus 5, 37 ("Eure Rede sei: Ja ja, nein nein; was darüber hinausgeht, stammt vom Bösen.") ergibt sich für viele Christen, dass das Schwören generell, also auch vor Gericht, verboten ist. Welche Folgen kann die Eidesverweigerung des Zeugens im Strafprozess haben?
Warum ist das "ewige Leben" nicht als Rechtsgut im Sinne des § 34 StGB zu verstehen?
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