Eigentliche Vorsatz- Fahrlässigkeitskombinationen von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Eigentliche Vorsatz- Fahrlässigkeitskombinationen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Vorsätzliche Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung zu den Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen
  • Die Vorsatz-Vorsatzkombination
  • Die Fahrlässigkeit-Fahrlässigkeitskombination
  • Eigentliche und uneigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen
  • Teilnahme an den Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen
  • Versuch der Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination
  • Fallbeispiel: Ein feuchtfröhlicher Abend
  • Falllösung: Ein feuchtfröhlicher Abend

Quiz zum Vortrag

  1. Sie bestehen beide aus einer vorsätzlichen Tathandlung und einer (zumindest) fahrlässigen Folge.
  2. Beide sind rechtlich gemäß § 11 II StGB als Vorsatztaten zu behandeln.
  3. Bei beiden ist der jeweilige Handlungsteil für sich strafbar.
  4. Bei beiden ist die schwere Folge jeweils der Tod eines Menschen.
  5. Sie haben beide denselben Strafrahmen.
  1. Vorsatz-Fahrlässigkeit
  2. Fahrlässigkeit-Fahrlässigkeit
  3. Vorsatz-Vorsatz
  4. Uneigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination in Gestalt der Erfolgsqualifikation
  1. Abstellen auf die individuelle Verwertbarkeit nach § 29 StGB
  2. Konsequente Fortführung des § 11 II StGB unter direkter Heranziehung des § 18 StGB
  3. Analoge Anwendung des § 18 StGB
  4. Da ein Fahrlässigkeitselement enthalten ist, haftet jeder als Alleintäter
  1. Nein, da sich § 315c II StGB nur auf das reine Vorsatzdelikt des § 315c I StGB bezieht.
  2. Nein, da sich der Tatentschluss gerade nicht auf die konkrete Gefährdung bezieht.
  3. Ja, da es nach § 11 II StGB wie eine Vorsatztat behandelt werden muss, dessen Versuch damit möglich sein muss
  4. Ja, in der Form des untauglichen Versuchs.

Dozent des Vortrages Eigentliche Vorsatz- Fahrlässigkeitskombinationen

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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