Die einzelnen Prozess- und Strafverfolgungsvoraussetzungen von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die einzelnen Prozess- und Strafverfolgungsvoraussetzungen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Prozess- und Strafverfolgungsvoraussetzungen
  • Der Strafantrag
  • Die Antragsstellung und ihre Abgrenzung
  • Rücknahme des Strafantrages
  • § 78 StGB Verjährung
  • Fallbeispiel: Plünderung im Kinderzimmer
  • Falllösung: Plünderung im Kinderzimmer

Quiz zum Vortrag

  1. Es bedarf zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens keines Sachurteils. Das Vorliegen des Hindernisses zeigt, dass es keinen Anlass für die Allgemeinheit gibt, sich weiter mit dem strafrechtsrelevanten Vorwurf zu beschäftigen.
  2. Die Wiederherstellung des Rechtsfriedens ist bereits außerhalb des dem staatlichen Gewaltmonopol unterstelllten Gesellschaftsbereichs gelungen. Daher besteht kein Anlass, es weiter auszuüben.
  3. Es liegt kein strafrechtlich relevantes Unrecht vor. Der Rechtsfrieden muss nicht wiederhergestellt werden, weil er nicht beeinträchtigt wurde.
  4. In einem Rechtsstaat stellt die Kriminalstrafe den denkbar schwersten Eingriff in die Grundrechte des Verurteilten dar; liegen die Voraussetzungen für den Prozess nicht vor bzw. bestehen Prozesshindernisse, kann der Prozess daher nicht durchgeführt werden.
  1. Der Staatsanwalt verfügt über die Einstellung gemäß § 170 II StPO.
  2. Es wird ausnahmsweise ein Sachurteil über die Einstellung gesprochen gemäß § 206a StPO.
  3. Der Staatsanwalt darf die Ermittlungen gar nicht aufnehmen, sodass es zu dieser Situation nicht kommen kann.
  4. Die Einstellung erfolgt nach § 205 StPO.
  1. Der Strafantrag ist eine Willenserklärung, die das Begehren der Strafverfolgung beinhaltet.
  2. Der Strafantrag ist, genau wie die Strafanzeige, eine Mitteilung über das Vorliegen einer strafbaren Handlung, mehr nicht.
  3. Jedermann ist berechtigt, einen Strafantrag i. e. S. zu stellen.
  4. Der Strafantrag ist an Form- und Fristerfordernisse gebunden.
  1. wenn der Verletzte lebt
  2. wenn der Angehörige an der Tat beteiligt war
  3. wenn der Angehörige nicht in gerade Linie verwandt ist
  4. wenn ein weiterer Angehörige der selben Ebene an der Tathandlung beteiligt war

Dozent des Vortrages Die einzelnen Prozess- und Strafverfolgungsvoraussetzungen

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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