Der Vortrag „Erpressung, Räuberische Erpressung“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ist i.R.d. §§ 253, 255 eine vis absoluta als Gewaltmittel möglich?
Was muss ich bei offenen Tatbeständen beachten?
Wieso muss bei § 255 die Rechtswidrigkeit nicht positiv festgestellt werden?
Wie ist das Verhältnis zwischen §§ 253, 255 zu § 249 laut der Rspr.?
Wie ist das Verhältnis zwischen §§ 253, 255 zu § 249 laut der h.L.?
Kann eine Räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 sowohl bei vis absoluta, als auch bei vis compulsiva vorliegen?
Der BGH benutzt als Argument gegen das Erfordernis einer Vermögensverfügung bei der Erpressung einen Wortlautvergleich. Welche Normen vergleicht er?
Worin liegt nach BGH der Vermögensschaden der Räuberischen Erpressung im Opel Insignia Werkstattfall?
Wonach erfolgt die Abgrenzung zwischen Raub und Räuberische Erpressung nach BGH?
Wann liegen nach BGH §§ 249, 253, 255 vor, wann nur §§ 253, 255?
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... 1. Gewalt/Drohung. 2. Handeln, Dulden, Unterlassen (Inhalt umstr.). 3. Vermögensschaden ...
... 255 = qualifizierte Nötigung. Bestrafung gleich einem Räuber § 249 = lex specialis, § 255 = lex generalis. Abgrenzung: Äußeres Erscheinungsbild in ...
... zu § 249 1. Rspr.: Abgrenzung: Äußeres Erscheinungsbild "nehmen" = § 249 (+) ...
... § 249 Fremdschädigungsdelikte, § 263 Vermögensverfügung = willentliches Verhalten ...
... Erpressung ist wie auch Betrug ein selbstschädigendes Vermögensverschiebungsdelikt = Vermögensverfügung erforderlich. Umstritten aber Anforderungen ...
... auf § 255 führt zu Strafschärfungen der Gebrauchsanmaßung nach §§ 248b, 289, die das Gesetz dort nicht vorsieht. ...
... 1 1. Dulden der Wegnahme. Für M 2: (5) Für Erfordernis spricht die gleiche Struktur zwischen den Bereicherungs- und ...