Der Vortrag „Fahrlässigkeitsschuld“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 2“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Worauf stellt die Rspr. für das Alternativverhalten bei alkoholisierten Autofahrern ab?
In welchen Konstellationen kann der Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu merkwürdigen Ergebnissen führen und wird somit modifiziert?
Warum müssen bewusste Selbstgefährdung und einverständliche Fremdgefährdung voneinander abgegrenzt werden?
Welche 3 Fahrlässigkeitsformen kennen Sie?
Wie untergliedert sich die Fahrlässigkeitsschuld?
Was bedeutet subjektive Fahrlässigkeit?
Worum handelt es sich nach h.M. bei der Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens?
Warum muss § 227 einen weit höheren Unrechtsgehalt aufweisen als die §§ 223, 222 ?
Welcher Norm oder welche Normen aus dem AT ist/sind wesentlich für die Erfolgsqualifikationen im BT?
Welcher Streit besteht bei §§ 226, 227 im Rahmen des Unmittelbarkeitszusammenhangs?
Warum existiert im Rahmen der sog. erfolgsqualifizierten Delikte das Erfordernis eines Unmittelbarkeitszusammenhangs?
Bei welchen Delikten handelt es sich um erfolgsqualifizierte Delikte?
Welcher Aufbau empfiehlt sich hinsichtlich einer EQ?
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... fahrlässigen Tötung ist fraglich, ob der notwendige Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und Erfolg vorliegt. Wenn Sie die oben aufgezeigten Grundsätze des pflichtgemäßen Alternativverhaltens ...
... im nüchternen Zustand den Unfall bei Einhaltung derselben Geschwindigkeit hätte vermeiden können, sondern prüfen, bei welcher geringeren Geschwindigkeit der Täter nach seiner durch den Alkoholgenuss herabgesetzten Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit der kritischen ...
... ist für die Sorgfaltspflichtverletzung auf § 3 StVO abzustellen, wonach ein Fahrer nur so schnell fahren darf, ...
... spricht, dass die in § 316 und § 24a StVG normierte absolute Fahrverbot bei Trunkenheit maßgeblich ist, so dass nur Maßstab eine Fahrt im nüchternen Zustand sein kann und nicht auf ...
... erkennbar auf die Fahrbahn. Trotz sofortigen Bremsens kann T den Unfall nicht mehr vermeiden und verletzt O schwer. Strafbarkeit des T nach § 230? Stellt man auf den Pflichtwidrigkeitszusammenhang ab, so wäre der Erfolg bei ordnungsgemäßem Verhalten mit ...
... der Kraftfahrer zeitlich später am Unfallort ankommen soll. Das Gebot an einer roten Ampel zu halten, soll den Schutz vor Gefahren ...
... Fahrlässigkeit ist für die Vorhersehbarkeit auf die individuellen Fähigkeiten des Täters, d.h. ...
... 5 J. § 222 1. Strafrechtliches Grundprinzip: Hohe Rechtsfolge setzt hohen Unrechtsgehalt voraus. § 227 muss somit einen weit höheren Unrechtsgehalt ...
... § 222 § 18 Fhlk. c.s.q.n. Auf Grund der hohen Rechtsfolge bedarf ...
... Durchbrechung Drittverhalten/Opferverhalten, 5. § 18 wenigstens Fhlk - obj. Sorgfaltspflicht vorsl. KV s.o. - obj. ...