Der Vortrag „Zulässigkeit des Widerspruchs (insb. Fristberechnung)“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Muss ein Widerspruch begründet werden?
Was prüft man insbesondere in der Zulässigkeit eines Widerspruchs?
Was ist im Rahmen eines Widerpruchsverfahrens, nicht aber im Rahmen eines Klageverfahrens jedenfalls bei Nichtselbstverwaltungsaufgaben zu prüfen?
In welchen Fällen ist grundsätzlich der Widerspruch nicht statthaft?
Was sind Fälle von § 68 I Nr.2 VwGO?
Was ist Gegenstand des Klageverfahrens, wenn der Kläger zunächst einen belastenden Verwaltungsakt enthält, der durch die Widerspruchsbehörde auf den erfolgten Widerspruch nochmal mit einer zusätzlichen Beschwer versehen wurde?
In welchen Fällen ist nach der Rechtsprechung ein Widerspruchsverfahren entbehrlich?
Was passiert, wenn Erledigung während eines laufenden Widerspruchsverfahrens eintritt?
Bei welcher Personengruppe muss stets ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden?
Wie lange kann ein Nachbar gegen eine Baugenehmigung des Bauherren vorgehen, wenn ihm die Baugenehmigung nicht bekanntgegeben wurde?
Kann die Behörde über einen verfristet eingelegten Widerspruch in der Sache entscheiden?
In welchem Moment beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen?
In welchem Gesetz ist geregelt, wie eine Widerspruchsbescheid zuzustellen ist?
Wann gilt die Dreitagesfiktion nach § 4 II S.2 VwZG?
An welchen Tagen kann ein Widerspruchsbescheid nicht als zugestellt gelten?
Ab wann gilt ein Widerspruchsbescheid, der durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden soll als zugestellt, wenn der Adressat sich weigert, die Post beim Postamt abzuholen, um seine Klagefrist zu verlängern? .
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