Der Vortrag „Geld- und Wertzeichenfälschung“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wenn eine der Tathandlungen aus § 274 I Nr. 1, 2 StGB (Urkundenunterdrückung) Mittel zum Verfälschen bei § 267 I Alt. 2 StGB (Urkundenfälschung) ist, ...
Welche Voraussetzungen werden an die Tathandlung des „Nachmachens“ von Geld in § 146 I Nr. 1 Alt. 1 StGB gestellt?
Welcher Vorsatz ist bezüglich des Bestandteils der Tathandlung „als echt in den Verkehr zu bringen“ erforderlich?
T fälscht Geld und gibt dies an seinen vermeintlichen Komplizen P weiter, der von der Fälschung weiß. P ist verdeckter Ermittler der Polizei. Wie hat sich T strafbar gemacht?
Ist das Herstellen unechter Briefmarken strafbar?
In welchen der folgenden Fälle kommt eine Strafbarkeit nach § 147 StGB in Betracht?
Welche Argumente sprechen für die h.M. bezüglich des Problems ob die Weitergabe von Falschgeld an einen bösgläubigen Dritten als Tathandlung iSd § 147 StGB angesehen werden kann?
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... Gehören ist nicht zivilrechtlich zu verstehen ist, denn für das zivilrechtliche Eigentum an Urkunden ist ein ausreichender Schutz über die §§ 303, 246 gegeben Eine Urkunde gehört dem Täter nicht ...
... Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die §§ 267, 268 zurück. Wird eine Urkunde/Aufzeichnung weggenommen bzw. unterschlagen, und liegen die §§ 242, 249 ff vor, so ist das Beweisführungsrecht Bestandteil ...
... des Zahlungsverkehrs mit Geld Amtl. Wertzeichen Wertpapiere Zahlungskarten §§ 146, 147 § 148 § 151 § ...
... 1 Alt. 2 § 267 Abs. 1 Alt. 2 Nutzung des Tatobjekts § 267 Abs. 1 Alt. ...
... Stelle als Wertträger beglaubigte und zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel Verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet u. bestimmt ist und ihren ...
... Echte Urkunde = stammt von dem, der als Aussteller erkennbar ist Unechtes (falsches) Geld: staatlicher Auftrag liegt nicht vor, Zahlungsmittel erweckt aber ...
... Geld 2.Tathandlung Nr.1 Alt. 1: Nachmachen (Herstellen) von falschem Geld Anschein echten/gültigen Geldes und Geeignetheit, den Arglosen im gewöhnlichen Zahlungsverkehr insoweit zu täuschen oder Ermöglichen des in den Verkehrbringen Nr.1 ...
... auf die Entstehungsgeschichte und auf teleologische Argumente hin, sodass auch dieser Fall von Nr.3 erfasst wird (Rspr. folgt der der weiten Auslegung) Konsequenz der engen Auffassung Privilegierung bei Teilnahme s. § 147 Bei ...
... er das erkannt hat, kauft er damit auch ein. § 147 erfasst alle Fälle, die nicht unter § 146 Abs. I Nr.3 fallen „Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, ...
... Abs. 1 Nr. 2 Var. 1, 27 (Bösgläubiger hat sich falsches Geld verschafft) in Betracht Folge: Privilegierende Wirkung von § 147 wird zerstört, da die Beihilfe zu einem Verbrechen (§ 146) schwerer wiegt als die Bestrafung aus einem Vergehen (§ 147). ...
... § 146 Abs. II bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung minderschwerer ...
... sicherstellen oder nachweisen sollen Bsp.: Gerichtskostenmarken Briefmarken Diese sind heute nach Lit. und BGH privat- oder zivilrechtliche „kleine Inhaberpapiere“ gemäß ...
... Abs. I: wie §§ 146, 147 b. Abs. II: Wiederverwendung ...
... Überlassen: Übergabe an einen anderen zum Gebrauch 2. von Objekten Nr. 1 Vorrichtungen als Oberbegriff = alle Vorrichtungen, denen ihrer Art nach eine spezifische Verwendbarkeit zur Ausführung von Fälschungen ...
... der Fälschung von Geld und Wertzeichen, § 149 ...
... wurden und durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind Karten, die den Inhaber oder Benutzer in die Lage versetzen, ...
... Zahlungskarten: Legaldefinition in §§ 152b IV Karten mit Garantiefunktion Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des Absatzes 1 ...
... ein anderes laufendes Konto verrechnet werden. Dazu übernimmt der Kartenaussteller die Zahlungsgarantie gegenüber Forderungsinhaber und das Risiko ...