Einführung: Geschützte Rechtsgüter, Urkundenbegriff von RA Stefan Koslowski

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführung: Geschützte Rechtsgüter, Urkundenbegriff“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Urkundendelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Geschütztes Rechtsgut
  • Definition von Urkunden
  • Besondere Erscheinungsformen
  • Frage zur Fotokopie
  • Fallbeispiel: Der Ghostwriter
  • Fallbeispiel: Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Geschütztes Rechtsgut ist die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden.
  2. Geschütztes Rechtsgut ist das Beweisführungsrecht des Einzelnen.
  3. Geschütztes Rechtsgut ist der Schutz des Staates vor Mehraufwand bei der Strafverfolgung.
  4. Geschütztes Rechtsgut ist der Erhalt einer funktionierenden Wirtschaft.
  1. Es handelt sich um abstrakte Gefährdungsdelikte
  2. Es handelt sich um konkrete Gefährdungsdelikte
  3. Es handelt sich um Fahrlässigkeitsdelikte
  4. Es handelt sich um Dauerdelikte
  1. Perpetuierungsfunktion, Beweisfunktion und Garantiefunktion
  2. Perpetuierungsfunktion, Beweisfunktion und Sicherungsfunktion
  3. Beweisfunktion, Garantiefunktion und Klarstellungsfunktion
  4. Perpetuierungsfunktion, Sicherungsfunktion und Klarstellungsfunktion
  1. Zusammengesetzte Urkunde, Gesamturkunde und Mehrfachexemplare
  2. Zusammengesetzte Urkunde und Gesamturkunde und Urkundenverbund
  3. Gesamturkunde, Sonderurkunden und Mehrfachexemplare
  4. Zusammengesetzte Urkunde, Urkundenverbund und Mehrfachexemplare
  1. Durchschrift, Abschrift und Kopie
  2. Durchschrift, Feinschrift und Abschrift
  3. Abschrift, Kopie, und Doppelkopie
  4. Durchschrift, Aufschrift und Kopie
  1. Grundsätzlich nicht, aber wenn die Kopie nach außen als Original erscheinen soll, kann dies als Urkunde gelten
  2. Ja, hierbei handelt es sich immer um Urkunden
  3. Fotokopien sind niemals Urkunden
  4. Es kommt stets drauf an, ob die Kopie der Urkunde täuschend echt sieht oder nicht

Dozent des Vortrages Einführung: Geschützte Rechtsgüter, Urkundenbegriff

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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