Der Vortrag „Gesetzgebungsverfahren und rechtliche Grundlagen in der EU“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Grundzüge des Europarechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche der folgenden Aussagen sind korrekt?
Welche Befugnisse hat das Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren?
Welche der folgenden Rechtsquellen ist kein Teil des sekundären Rechts in der EU?
Verordnungen....
Richtlinien...
Eine Richtlinie wird nicht innerhalb der Umsetzungsfrist in nationales Recht implementiert. Welche der folgenden Aussagen trifft diesbezüglich nicht zu?
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