Der Vortrag „Das Gesetzgebungsverfahren im Bund (§ 76 ff. GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Die Staatsfunktionen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Nach welchen Normen richtet sich das Gesetzgebungsverfahren?
Wer kann Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen?
Wie viele Lesungen kann der Bundestag zur Beratung einer Gesetzesinitiative durchführen?
Nach Beschlussfassung durch den Bundestag leitete der Bundestagspräsident das Gesetzesvorhaben weiter; an wen?
Wer verkündet das Gesetz am Ende des Gesetzgebungsverfahrens?
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