Der Vortrag „Rechtswidrigkeit: Grundlagen zur Prüfung der Rechtswidrigkeit“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Aussagen treffen in der Strafrechtsklausur auf den Prüfungspunkt der Rechtswidrigkeit zu?
Wann ist eine gesonderte Prüfung der Rechtswidrigkeit nötig?
Was trifft zu auf den sog. „offenen Tatbestand“ im Strafrecht?
Wie können Rechtfertigungsgründe charakterisiert werden?
Was folgt bei Fehlen des subjektiven Rechtfertigungsmerkmals, wenn objektiv sämtliche Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes vorliegen?
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